Anspruch auf Abtretung?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Gelöschter Nutzer

Anspruch auf Abtretung?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich sitze hier gerade über einem Fall, in dem X von Y die Abtretung seiner Rechte (des Y) aus einem Versicherungsvertrag verlangt!

Weiß einfach nicht mit welcher Anspruchsgrundlage ich da anfangen könnte?
Es gibt doch keinen Ansprucha uf Abtretung, oder?
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Olli
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Beitrag von Olli »

Der Fall ist relativ ungenau beschrieben, aber es gibt so etwas in § 67 VVG. Passt der bei Dir? Weiß ja nicht wer X ist...

http://dejure.org/gesetze/VVG/67.html

Bin mir aber nicht sicher... :-k
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ProstG!
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Beitrag von ProstG! »

Das ist aber doch ein gesetzlicher Forderungsübergang, kein Anspruch auf Abtretung.

Wenn ein obligatorischer Vertrag über eine abtrtung geschlossen ist, dann ist dieser Anspruchsgrundlage, im Zweifel § 311 BGB.
"Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn dieser behindert ist" (§ 107 I 3 AktG)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Naja, § 311 ist aber keine Anspruchsgrundlage (die Norm sagt ja nur aus, dass man einen Vertrag braucht).

Anspruchsgrundlage ist die entsprechende Vertragsklausel.


Übrigens: Wenn keine AGL auffindbar, ist der Fall gelöst.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Manolaw hat geschrieben: Übrigens: Wenn keine AGL auffindbar, ist der Fall gelöst.
Wird in einer Klausur eher selten vorkommen...
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ok, ihr habt ja Recht - hätte es etw. genauer formulieren müssen:

Also E schließt eine Lebensversicherung ab, damit ihre Beerdigung "gesichert" ist! Begünstiger ist Y, der die Beerdigungskosten (im Todesfall) übernehmen soll und evtl. verbleibende Überschüsse behalten darf!

Nun stirbt E und ihr Bruder X fordert Y auf die Beerdigungskosten zu übernehmen, was er nicht tut! Daraufhin zahlt X die Beerdigung und will nun das Y seine Rechte aus der Lebensversicherung an ihn (X) abtritt!

An § 67 VVG hatte ich zuerst auch gedacht, aber der passt hier ja nicht!
jan
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Beitrag von jan »

Ein Anspruch auf Abtretung gibt es z.B. aus § 285.
Eventuell hier analoge Anwendung?
Andererseits hätte X als Erbe doch auch einfach auf Erfüllung klagen können.

Ansonsten noch die üblichen Regressansprüche prüfen:
- GoA
(- Gesamtschuld / § 255)
- Rückgriffskondiktion

Sind nur so ein paar Ideen...
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Olli
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Beitrag von Olli »

Ich habe eben auch noch mal nachgeschaut:

grds. 255 und 285. Bei 285 müsste man aber etwas konstruieren.

Ansonsten: Wenn ich nicht mehr weiter kann, wend' ich Treu und Glauben an :D
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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Problem ist, dass weder 255 noch 285 wirklich auf den Fall passen und eine analoge Anwendung halte ich bei beiden §§ für sehr konstruiert!

Hinzu kommt, dass es sich um eine Klausur zum 2. Examen handelt. Der Kläger (x) beantragt in der WiderKLage einen Anspruch auf Abtretung der Rechte des Y aus der Versicherung!
Also kommt man gar nicht dazu die üblichen Regressansprüche zu prüfen, da das ja nicht der KLageantrag ist. Aber vielleicht könnte man den Klageantrag dahingehend auslegen ...
Mal sehen
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Möglicherweise hat der Bruder einen Anspruch aus § 1968 BGB. Der Wortlaut lässt zwar nicht erkennen, dass es sich um eine AGL handelt, anders aber die Literatur. Demnach wird vertreten, dass § 1968 BGB eine AGL auf Freistellung der Kosten gegen den Bestattungspflichtigen sei. Im übrigen müsste man wohl auf eine berechtigte GoA, §§ 677, 670, 679, 683 S.1 BGB oder Bereicherung ausweichen.
Vgl. FamRZ 1988, S. 351f.
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