Begriff: "Prospekt"haftung?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Gelöschter Nutzer

Begriff: "Prospekt"haftung?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

kann mir jemand in verständlicher Weise erklären, was man unter Prospekthaftung versteht? Bin gerade dabei, Leistungsstörungsrecht zu lernen und bin nun über diesen Begriff gestolpert, mit dem ich recht wenig anfangen kann. Was ist mit "Prospekt" gemeint? Weiß nur, dass es etwas mit Kapitaleinlage oder so zu tun hat.

Wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
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dergrinch
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Beitrag von dergrinch »

Man versteht darunter, ohne den Anspruch auf Vollständigkeit zu haben,

die Haftung als Gesamtschuldner der Papieremittenten und emmissionsbegleitenden Banken. hm, irgendwo 40 BörsG, wenn die in dem Verkaufsprospekt gemachten Angaben unrichtig sind.
Dazu noch die Kaptitalges. keine Ahnung wo das steht im InvG

Man kann darunter aber auch den wohl eher in den Sinn kommenden Umfang der Haftung für Werbung in Prospekten (Reise...) fassen.

Das war's schon.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich kenn den Begriff im Zusammenhang mit der cic.

Da bedeutet Prospekthaftung, dass der Konzern auch für seine Werbeprospekte haftet. Angeknüpft wird dabei an ein typisiertes (schutzwürdiges) Vertrauen. Also vor allem bei Aktienprospekten über Neuemissionen.
Gehaftet wird dann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Prospekt enthaltenen Information.
Es fällt dann unter § 311 II Nr. 2 oder 3.
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Baron
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Beitrag von Baron »

ist Prospekthaftung nicht das, was in 434 I 3 beschrieben wird ? oder heisst das was anderes ?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hey, super.
Vielen dank für die Antworten, jetzt kann ich mir darunter auch etwas vorstellen!!
Habe soeben auch das Verkaufsprospektgesetz entdeckt. Wusste gar nicht, dass es soetwas gibt...
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Habe noch ein bisschen recherchiert: die Prospekthaftung gilt nur für bestimmte Prospekte (bspw. Bauherrenmodell, geschlossene Immobilienfonds, ...) und nicht für Prospekte des normalen Geschäftsverkehrs.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ja also habs auch bei "lernen" von cic kennengelernt, soweit ich es verstanden hab ist es auch ein Sonderfall der Sachwalterhaftung aus § 313 III (falls BörsG bzw. VerkProspG nicht greift) knüpft nicht an persönliches sondern typisiertes Vertrauen, danach haften Gründer, Initiatoren etc., die in Prospekt genannt sind ( halt gerade anders, weil ja kein persönlicher Kontakt)

und wie schon gesagt wurde, es zählen logischerweise nicht alle möglichen Prospekte

gruß catmig :)
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