Hallo,
kann mir jemand in verständlicher Weise erklären, was man unter Prospekthaftung versteht? Bin gerade dabei, Leistungsstörungsrecht zu lernen und bin nun über diesen Begriff gestolpert, mit dem ich recht wenig anfangen kann. Was ist mit "Prospekt" gemeint? Weiß nur, dass es etwas mit Kapitaleinlage oder so zu tun hat.
Wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Begriff: "Prospekt"haftung?
Moderator: Verwaltung
- dergrinch
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- Registriert: Mittwoch 18. August 2004, 14:22
Man versteht darunter, ohne den Anspruch auf Vollständigkeit zu haben,
die Haftung als Gesamtschuldner der Papieremittenten und emmissionsbegleitenden Banken. hm, irgendwo 40 BörsG, wenn die in dem Verkaufsprospekt gemachten Angaben unrichtig sind.
Dazu noch die Kaptitalges. keine Ahnung wo das steht im InvG
Man kann darunter aber auch den wohl eher in den Sinn kommenden Umfang der Haftung für Werbung in Prospekten (Reise...) fassen.
Das war's schon.
die Haftung als Gesamtschuldner der Papieremittenten und emmissionsbegleitenden Banken. hm, irgendwo 40 BörsG, wenn die in dem Verkaufsprospekt gemachten Angaben unrichtig sind.
Dazu noch die Kaptitalges. keine Ahnung wo das steht im InvG
Man kann darunter aber auch den wohl eher in den Sinn kommenden Umfang der Haftung für Werbung in Prospekten (Reise...) fassen.
Das war's schon.
Ich kenn den Begriff im Zusammenhang mit der cic.
Da bedeutet Prospekthaftung, dass der Konzern auch für seine Werbeprospekte haftet. Angeknüpft wird dabei an ein typisiertes (schutzwürdiges) Vertrauen. Also vor allem bei Aktienprospekten über Neuemissionen.
Gehaftet wird dann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Prospekt enthaltenen Information.
Es fällt dann unter § 311 II Nr. 2 oder 3.
Da bedeutet Prospekthaftung, dass der Konzern auch für seine Werbeprospekte haftet. Angeknüpft wird dabei an ein typisiertes (schutzwürdiges) Vertrauen. Also vor allem bei Aktienprospekten über Neuemissionen.
Gehaftet wird dann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Prospekt enthaltenen Information.
Es fällt dann unter § 311 II Nr. 2 oder 3.
- Baron
- Fossil
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ja also habs auch bei "lernen" von cic kennengelernt, soweit ich es verstanden hab ist es auch ein Sonderfall der Sachwalterhaftung aus § 313 III (falls BörsG bzw. VerkProspG nicht greift) knüpft nicht an persönliches sondern typisiertes Vertrauen, danach haften Gründer, Initiatoren etc., die in Prospekt genannt sind ( halt gerade anders, weil ja kein persönlicher Kontakt)
und wie schon gesagt wurde, es zählen logischerweise nicht alle möglichen Prospekte
gruß catmig
und wie schon gesagt wurde, es zählen logischerweise nicht alle möglichen Prospekte
gruß catmig