Eine Frage zur Prozess-Praxis...

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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dionysos
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Eine Frage zur Prozess-Praxis...

Beitrag von dionysos »

Ich hab da ein paar Fragen zu den Prozesskosten in einem Zivilprozess. Ich bin, was dieses Thema angeht, völlig ahnungslos.

1. Welche Kosten zahlt die unterlegene Partei?
2. Welche Kosten hat jede Partei unabhängig vom Prozessausgang selbst zu tragen?
3. Mit wieviel Euro Gesamtkosten hat man in einem relativ kurzen (würde etwa auf einen halben Verhandlungstag schätzen) Zivilprozess erfahrungsgemäß in etwa zu rechnen?


Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand kurz was dazu schreiben könnte!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

1. die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten der unterlegenen Partei, sowiet sie angemessen sind. Also Anwalt und Auslagen
2. Die nicht angemessenen Kosten, ansonsten muß der Unterlegene alles erstatten.
3. kann man so nicht sagen: Kosten sind vom Streitwert abhängig, nicht direkt von der Zeit, die aufgewandt wird.

Ergänzungen sind gern gesehen...
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hallo,

zu 1: grds. die gerichtskosten, die kosten des eigenen anwalts und die des gegenrischen anwalts.

zu 2: sofern man vollumfänglich gewinnt grds. gar keine.

zu 3: das hat nichts mit der dauer des prozesses, sonderen mit dem streiwert zu tun. streitet man sich z.b. um € 10000, so kostet solch ein prozess wenn man verliert inkl. gerichts- und anwaltskosten ca. € 3.450,00

gruss, huckster
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dionysos
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Beitrag von dionysos »

Glen Rothes hat geschrieben:3. kann man so nicht sagen: Kosten sind vom Streitwert abhängig, nicht direkt von der Zeit, die aufgewandt wird.

Ergänzungen sind gern gesehen...
Wow, vielen Dank für diese ultra-schnellen Antworten. Der Streitwert würde bei ca. 21.000 € liegen.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Mußt Du mal im Schönfelder in den ANlagen zum GKG nachschauen, da kann man eine Größenordnung rauskriegen. passen muß ich völlig beim RVG, das ist mir fast unbekannt. Die Anwaltskosten sind die höheren. Ganz abstrakt natürölich ;-)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

bei € 21.000 streitwert liegen die kosten bei € 4.657,20. (anwalts- und gerichtskosten)

gruss, huckster
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dionysos
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Beitrag von dionysos »

Klasse. Vielen Dank!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hier noch mal schwarz auf weiß (aus RA-Micro)

Kostenrisiko-Übersicht
Streitwert: 21.000,00 €
Anzahl der Auftraggeber: 1
Anzahl der Auftraggeber Gegenseite: 1

1,0 Gerichtsgebühren gem. § 3 GKG 288,00 €
1,0 Gebühr gem. § 13 RVG 646,00 €
1,2 Gebühr gem. § 13 RVG 775,20 €
1,3 Gebühr gem. § 13 RVG 839,80 €

Prozesskosten I. Instanz
2,5 Rechtsanwaltsgebühren gem. § 13 RVG (Mandantenseite) 1.615,00 €
Postauslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG (Mandantenseite) 20,00 €
Mehrwertsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG (Mandantenseite) 261,60 €
2,5 Rechtsanwaltsgebühren gem. § 13 RVG (Gegenseite) 1.615,00 €
Postauslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG (Gegenseite) 20,00 €
Mehrwertsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG (Gegenseite) 261,60 €
3,0 Gerichtsgebühren gem. § 3 GKG 864,00 €
Summe (inkl. 523,20 € MwSt.) 4.657,20 €

Prozesskosten II. Instanz
2,8 Rechtsanwaltsgebühren gem. § 13 RVG (Mandantenseite) 1.808,80 €
Postauslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG (Mandantenseite) 20,00 €
Mehrwertsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG (Mandantenseite) 292,61 €
2,8 Rechtsanwaltsgebühren gem. § 13 RVG (Gegenseite) 1.808,80 €
Postauslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG (Gegenseite) 20,00 €
Mehrwertsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG (Gegenseite) 292,61 €
4,0 Gerichtsgebühren gem. § 3 GKG 1.152,00 €
Summe (inkl. 585,22 € MwSt.) 5.394,82 €

Kostenrisiko 10.052,02 €
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Moin zusammen!!

Nur kurz angemerkt:
Zwar nicht so ausführlich, aber für den Kurzüberblick geeignet, sind die Prozesskostenrechner im Internet auf den Seiten der Gerichte!

Gruß WfW
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