Eine Frage zur Prozess-Praxis...
Moderator: Verwaltung
- dionysos
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Eine Frage zur Prozess-Praxis...
Ich hab da ein paar Fragen zu den Prozesskosten in einem Zivilprozess. Ich bin, was dieses Thema angeht, völlig ahnungslos.
1. Welche Kosten zahlt die unterlegene Partei?
2. Welche Kosten hat jede Partei unabhängig vom Prozessausgang selbst zu tragen?
3. Mit wieviel Euro Gesamtkosten hat man in einem relativ kurzen (würde etwa auf einen halben Verhandlungstag schätzen) Zivilprozess erfahrungsgemäß in etwa zu rechnen?
Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand kurz was dazu schreiben könnte!
1. Welche Kosten zahlt die unterlegene Partei?
2. Welche Kosten hat jede Partei unabhängig vom Prozessausgang selbst zu tragen?
3. Mit wieviel Euro Gesamtkosten hat man in einem relativ kurzen (würde etwa auf einen halben Verhandlungstag schätzen) Zivilprozess erfahrungsgemäß in etwa zu rechnen?
Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand kurz was dazu schreiben könnte!
1. die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten der unterlegenen Partei, sowiet sie angemessen sind. Also Anwalt und Auslagen
2. Die nicht angemessenen Kosten, ansonsten muß der Unterlegene alles erstatten.
3. kann man so nicht sagen: Kosten sind vom Streitwert abhängig, nicht direkt von der Zeit, die aufgewandt wird.
Ergänzungen sind gern gesehen...
2. Die nicht angemessenen Kosten, ansonsten muß der Unterlegene alles erstatten.
3. kann man so nicht sagen: Kosten sind vom Streitwert abhängig, nicht direkt von der Zeit, die aufgewandt wird.
Ergänzungen sind gern gesehen...
hallo,
zu 1: grds. die gerichtskosten, die kosten des eigenen anwalts und die des gegenrischen anwalts.
zu 2: sofern man vollumfänglich gewinnt grds. gar keine.
zu 3: das hat nichts mit der dauer des prozesses, sonderen mit dem streiwert zu tun. streitet man sich z.b. um € 10000, so kostet solch ein prozess wenn man verliert inkl. gerichts- und anwaltskosten ca. € 3.450,00
gruss, huckster
zu 1: grds. die gerichtskosten, die kosten des eigenen anwalts und die des gegenrischen anwalts.
zu 2: sofern man vollumfänglich gewinnt grds. gar keine.
zu 3: das hat nichts mit der dauer des prozesses, sonderen mit dem streiwert zu tun. streitet man sich z.b. um € 10000, so kostet solch ein prozess wenn man verliert inkl. gerichts- und anwaltskosten ca. € 3.450,00
gruss, huckster
- dionysos
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hier noch mal schwarz auf weiß (aus RA-Micro)
Kostenrisiko-Übersicht
Streitwert: 21.000,00 €
Anzahl der Auftraggeber: 1
Anzahl der Auftraggeber Gegenseite: 1
1,0 Gerichtsgebühren gem. § 3 GKG 288,00 €
1,0 Gebühr gem. § 13 RVG 646,00 €
1,2 Gebühr gem. § 13 RVG 775,20 €
1,3 Gebühr gem. § 13 RVG 839,80 €
Prozesskosten I. Instanz
2,5 Rechtsanwaltsgebühren gem. § 13 RVG (Mandantenseite) 1.615,00 €
Postauslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG (Mandantenseite) 20,00 €
Mehrwertsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG (Mandantenseite) 261,60 €
2,5 Rechtsanwaltsgebühren gem. § 13 RVG (Gegenseite) 1.615,00 €
Postauslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG (Gegenseite) 20,00 €
Mehrwertsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG (Gegenseite) 261,60 €
3,0 Gerichtsgebühren gem. § 3 GKG 864,00 €
Summe (inkl. 523,20 € MwSt.) 4.657,20 €
Prozesskosten II. Instanz
2,8 Rechtsanwaltsgebühren gem. § 13 RVG (Mandantenseite) 1.808,80 €
Postauslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG (Mandantenseite) 20,00 €
Mehrwertsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG (Mandantenseite) 292,61 €
2,8 Rechtsanwaltsgebühren gem. § 13 RVG (Gegenseite) 1.808,80 €
Postauslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG (Gegenseite) 20,00 €
Mehrwertsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG (Gegenseite) 292,61 €
4,0 Gerichtsgebühren gem. § 3 GKG 1.152,00 €
Summe (inkl. 585,22 € MwSt.) 5.394,82 €
Kostenrisiko 10.052,02 €
Kostenrisiko-Übersicht
Streitwert: 21.000,00 €
Anzahl der Auftraggeber: 1
Anzahl der Auftraggeber Gegenseite: 1
1,0 Gerichtsgebühren gem. § 3 GKG 288,00 €
1,0 Gebühr gem. § 13 RVG 646,00 €
1,2 Gebühr gem. § 13 RVG 775,20 €
1,3 Gebühr gem. § 13 RVG 839,80 €
Prozesskosten I. Instanz
2,5 Rechtsanwaltsgebühren gem. § 13 RVG (Mandantenseite) 1.615,00 €
Postauslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG (Mandantenseite) 20,00 €
Mehrwertsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG (Mandantenseite) 261,60 €
2,5 Rechtsanwaltsgebühren gem. § 13 RVG (Gegenseite) 1.615,00 €
Postauslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG (Gegenseite) 20,00 €
Mehrwertsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG (Gegenseite) 261,60 €
3,0 Gerichtsgebühren gem. § 3 GKG 864,00 €
Summe (inkl. 523,20 € MwSt.) 4.657,20 €
Prozesskosten II. Instanz
2,8 Rechtsanwaltsgebühren gem. § 13 RVG (Mandantenseite) 1.808,80 €
Postauslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG (Mandantenseite) 20,00 €
Mehrwertsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG (Mandantenseite) 292,61 €
2,8 Rechtsanwaltsgebühren gem. § 13 RVG (Gegenseite) 1.808,80 €
Postauslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG (Gegenseite) 20,00 €
Mehrwertsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG (Gegenseite) 292,61 €
4,0 Gerichtsgebühren gem. § 3 GKG 1.152,00 €
Summe (inkl. 585,22 € MwSt.) 5.394,82 €
Kostenrisiko 10.052,02 €