Hallo
ich soll einen Beschluss entwerfen, mit dem beantragte PKH abgewiesen werden soll.
Es findet ja noch keine Beweisaufnahme statt und ich muss mich also mit dem begnügen, was ich in der Akte finde (weiter in § 118 ZPO genannte Erforschungsmöglichkeiten kommen hier nicht in Betracht).
Frage zur praktischen Formulierung der Gründe. Sind folgende Formulierungen in Ordnung? Sind "nicht glaubhaft" und "erscheint" hier die richtigen Vokabeln?
"Die Angabe der Antragstellerin, dass sich ..... ereignet haben soll, erscheint nicht glaubhaft. Sowohl xxx, eingereicht als Anlage K 2, als auch xxx, Anlage K 3, datieren xxx.
Ferner erscheint die angestrebte Schmerzensgeldsumme von mindestens xxx € überhöht. Der Antragstellerin muss hier wohl ein nicht unerhebliches Mitverschulden zugerechnet werden. <Ausführungen dazu>".
Danke für Anregungen.
Ablehnung PKH - Formulierung des Beschlusses
Moderator: Verwaltung
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ich hab mal en pkh beschluß gemacht, der sich darauf stützte, daß die klage keine aussicht auf erfolgt hatte (schon nicht schlüssig) ich hab den fließtext runtergeschrieben wie ein urteil.
Der öffentliche Dienst braucht gar nicht für sich zu werben. Das ist wie Freibier auf der Wiesn, da braucht es auch keine konzertierten Marketinganstrengungen.
j 20.07.07
j 20.07.07