Parteifähigkeit & Parteiwechsel

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Parteifähigkeit & Parteiwechsel

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ich hab mal ´ne frage zum zivilprozessrecht:

klägerin ist eine gmbh, welche schon vor klageerhebung im handelsregister gelöscht worden ist weil sie auf eine andere gmbh übertragen wurde... trotzdem klagt sie... als der beklagte diesen umstand rügt, beantragt die klägerische gmbh parteiwechsel (dh klägerin soll nunmehr die andere gmbh werden)...

so eigentlich handelt es sich bei der klägerin ja um eine nichtexistente partei, dh die parteifähigkeit fehlt und die klage wäre abzuweisen... kommt hier ein parteiwechsel überhaupt noch in betracht? ich meine theoretisch müsste dann ja die alte klägerin zustimmen, aber sie existiert ja nicht?

vielen dank für jeden vorschlag :)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Bei Parteiwechsel auf Klägerseite müssen grundsätzlich der ursprüngliche Kläger, der neue Kläger und der Beklagte zustimmen (wird nach hM als Klageänderung verstanden).

Die ursprüngliche Klägerin kann aber nicht zustimmen, da sie keine wirksame Prozesshandlung mehr vornehmen kann.
Evtl. kann die Erklärung aber von den Liquidatoren vorgenommen werden: § 70 GmbHG? (Da kenn ich mich nicht so aus.)

Problematisch ist auch, dass eigentlich gar keine wirksame Klage erhoben wurde. Die neue Klägerin müsste die Klageerhebung dann genehmigen, ansonsten weist das Gericht die Klage ab (§ 56 ZPO).
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