Begriffsabgrenzung: Abkömmlinge - Kinder

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Begriffsabgrenzung: Abkömmlinge - Kinder

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

ich frage mich gerade, was der Unterschied zwischen Abkömmlingen und Kindern ist? Mein Brox, sagt mir dazu nichts:

Sind
- Kinder die gesetzlichen Kinder zB. iSv §§ 1591f
- Abkömmlinge ALLE die von dem- oder derjenigen abstammen?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Kinder sind nur die direkten Abkömmlinge, die also nicht durch weitere Geburten vermittelt werden.

Abkömmlinge sind neben den Kindern auch Enkel, Urenkel etc. Das ist also der Oberbegriff.


Übrigens: Was sollten denn ungesetzliche Kinder sein? ;-)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Naja, ich dachte da an "Kinder" von Vätern, die nicht Vater iSv § 1592 sind!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ach so. Wenn Vaterschaft nur aufgrund der Vermutung. Stimmt, da könnte man bzgl. des leiblichen Vaters tatsächlich von einem "ungesetzlichen" Kind sprechen.
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