Mietrecht!Wieviel wird gezahlt?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Gelöschter Nutzer

Mietrecht!Wieviel wird gezahlt?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,
Habe ähnliches auch schonmal gepostet, damals allerdings völlig theoretisch und ohne Zahlen.
Folgendes :
Angenommen eine Wohnung ist vom Mieter aus zum 31.07. gekündigt worden. Zum 01.07. zieht der Mieter bereits freiwillig aus der Wohnung aus, da ein Wasserschaden in der Wohnung vorlag.Dieser machte die Wohnung nicht unbewohnbar sondern zog natürlich (laut BEschreibung) Unannehmlichkeiten nach sich.(z.B. Trockungsgeräte).
Am 17.07. übergaben die Mieter freiwillig und nicht durch Aufforderung des Vermieters ihre Schlüssel, damit der Vermieter sich um die Herrichtung der Wohnung kümmern konnte und den Mietern damit die Arbeit abnahm sämtliche Handwerker etc. in die Wohnung zu lassen.Am 25.07. zogen neue Mieter in die Wohnung ein.Dies geschah mit dem Wissen der ehemaligen Mieter und der Vermieter zahlte Ihnen bereits 125€ der bereits gezahlten Miete zurück.

Nun die Frage. Müssen die ehemaligen Mieter die volle Miete bezahlen? Wenn nein, bei u.s. Zahlen ist welche Miete an den Vermieter zu zahlen?Oder auch andersherum, was darf der VErmieter verlangen?
Miete : 700
Stellplatz : 50
NK : 100

Danke für Eure Tipps bzw. Lösungsvorschläge!
Gruß,
Bugsbenny
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Immer noch der rein konstruierte Fall von damals: http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?t=9371 ? :D
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dergrinch
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Beitrag von dergrinch »

Hier auch mal ein theoretischer Fall, der so schon häufiger gepostet wurde.

A kauft von B übers Internet eine Sache X für Y€. X st mangelhaft und soll zurückgesandt werden. A hatte die X zur Seite gelegt und erst nach drei Wochen angesehen, da er erkrankt war und im Krankenhaus lag. Deshalb auch erst dann festgestellt, das bei X das Z defekt und nicht mehr Y wert ist. Nun will A die X an B senden und fragt sich, wer trägt die Kosten, wenn er mit B vorher telefoniert hat und der sagte er hat ein Rückgaberecht. Leider war B Ausländer und daher sehr schwer verständlich, weshalb im Gespräch nicht die Kostenfrage geklärt werden konnte.......

Frage: Wer trägt die Kosten?
Antwort der User: Nimm dir nen Anwalt, dies ist ansonsten unzulässige Rechtsberatung.

Einen Monat später fragt der Threaderöffner erneut den gleichen Sachverhalt ab und ergänzt:

A=Ich
B=Ebaypowerseller
X=Schal
Y=3 Schalen Erdbeeren und 200€
Z= Naht und Bommeln

Frage von A: Was geht?
Frage von mir: Wird es weniger Rechtsberatung, wenn Du die Vertragsbestandteile offenlegst.
Antwort aller: Nein.
Jetzt meine eigene Hausreihenseite:

MOTEL (in großen beleuchteten Buchstaben an meinem Haus).

Das Bild stammt vom Campus.

Bild
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

@dergrinch

:goodposting: :verypretty:


grtz
BuggerT
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