Übersichtsaufsatz o.ä. zur Selbstvornahme im Kaufrecht

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Nordlicht
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Registriert: Freitag 7. Januar 2005, 17:49

Beitrag von Nordlicht »

Es geht ja u.a. um das Problem, ob man den § 326 II 2 ananlog oder direkt anwenden kann.

Wenn der Käufer den noch nicht bezahlten Kaufpreis verlangt, könnte man § 326 II 2 ja als Einwendung prüfen und ggf. den Kaufpreis mindern. Ziehe ich dann den Streit dann so auf:

2. Rechtsvernichtende Einwendungen
--> § 326 II 2 (analog/direkt)
--> Streit, ob § 326 II 2 überhaupt anwendbar ist?

Und wenn der Kaufpreis schon bezahlt ist und der Käufer das Geld für die Aufwendungen wiederhaben will so:

Anspruch aus §§ 326 IV, 346 I BGB?
--> Wo baue ich hier dann den § 326 II 2 ein?
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