Hallo,
ich habe gehört, dass es ein neues Insolvenzrecht für GbRs gibt. Danach soll es möglich sein als Gesellschafter der GbR eine eidestattliche Versicherung (für die GbR) abzugeben, ohne aber auch als Privatperson davon betroffen zu sein.
Kann mir jemand sagen, ob das stimmt und wenn ja wo ich weitere Informationen dazu erhalten kann?
Mit besten Grüßen,
Günther
Neues Insolvenzrecht bei der GbR?!
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Dem liegt nicht zufällig ein konkreter Fall zugrunde?!
Aber soviel dennoch: Über das Vermögen der GbR und über Dein Privatvermögen werden ggf. zwei getrennte Insolvenzverfahren eröffnet.
Inwiefern du EV´s abgeben musst, wenn der GV an die Türe klopft, steht auf einem anderen Blatt...
Aber soviel dennoch: Über das Vermögen der GbR und über Dein Privatvermögen werden ggf. zwei getrennte Insolvenzverfahren eröffnet.
Inwiefern du EV´s abgeben musst, wenn der GV an die Türe klopft, steht auf einem anderen Blatt...
"Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn dieser behindert ist" (§ 107 I 3 AktG)