Fußnoten beim verkürzten/verschliffenen Gutachtenstil

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odi_hominem
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Fußnoten beim verkürzten/verschliffenen Gutachtenstil

Beitrag von odi_hominem »

Guten Tag zusammen!

Ich wende mich heute dem Thematitel gemäß mit einem formal angehauchten Thema an euch, verehrte Community.

Und zwar geht es mir darum, dass ich gerne den verkürzten Gutachtenstil benutze als Königsweg zwischen mglw. Unproblematisches im Gutachtenstil oder mglw. Problematisches im Feststellungs- oder Urteilsstil. Nun stellt sich mir das Problem, dass ich die im verkürzten Gutachtenstil zu einem Teilsatz verschliffene Definition natürlich mit einer Fußnote belegen muss. Dabei stehe ich nun vor dem Dilemma, dadurch mittelbar auch Sachverhaltsangaben und u.U. Subsumtionsteile mit einer Fußnote zu versehen, was ja - soweit besteht Konsens, denke ich - tabu ist.

Wie löse ich das? Gibt es eine dafür geeignete Abart des verkürzten Gutachtenstils? Oder kann ich bestimmte Teile problemlos mit Fußnoten zieren?

Vielen Dank für jeden verständigen Rat.
Honigkuchenpferd
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Re: Fußnoten beim verkürzten/verschliffenen Gutachtenstil

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Fußnote unmittelbar hinter die Definition im eigenen Text oder mit "vgl." arbeiten.
"Honey, I forgot to duck."
odi_hominem
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Re: Fußnoten beim verkürzten/verschliffenen Gutachtenstil

Beitrag von odi_hominem »

"Vgl." zu benutzen, finde ich in der Tat charmant. Danke für den Input, Honigkuchenpfernd!
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