[WirtschR] CISG

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Moderator: Verwaltung

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lulla lilalu?

wird schon wieder TJ!
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ballali lalillo!
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Gelöschter Nutzer

[WirtschR] CISG

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hallo

ich galube zwar, die resonanz wird mangels erfahrung relativ gering sein

(wird ja vielleicht doch ein private chatt zw Veronika Fischer und Troller juriST)

aber ich schieß einfach mal los:

- wie ist die bedeutung (unter der man sich was vorstellen kann) des schiedsgerichtsverfahrens (arbitration) im gegensatz zum verfahren durch die jeweilige nationale gerichtsbarkeit? (natürlich bezogen auf einen streit von in verschiedenen ländern sitzenden firmen)

- wie verhält sich das IPR im allgemeinen zu diesen (CISG) rules?

- ist das schiedsgerichtsverfahren nicht eigentlich eine beschneidung der antwaltschaftlichen tätigkeit? (ich denke nur: da man ja eigentlich auf konsens aus ist, kann man sicherlich nicht ganz so scharf argumtentieren)

- (warum soll ich als anwalt nicht ausflippen, wenn das ergebnis nicht meiner ansicht entspricht:) wie wirkt sich das fehlen von instanzen auf die praxis aus? (rechtssicherheit???)

- wie sieht die beteiligung der länder (global) bei der umsetzung dieses UN kaufrechts aus?

.... tja Veronika, das waren jetzt zwar ein paar mehr fragen, aber vielleicht weiß ja jemand rat :)

Gruß TJ
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

- wie ist die bedeutung (unter der man sich was vorstellen kann) des schiedsgerichtsverfahrens (arbitration) im gegensatz zum verfahren durch die jeweilige nationale gerichtsbarkeit? (natürlich bezogen auf einen streit von in verschiedenen ländern sitzenden firmen)
Die Bedeutung ist bei Verträgen zwischen Unternehmen relativ hoch, im Zweifel empfiehlt man das immer, weil bei solchen Verfahren die Vorteile der Schiedsgerichtsbarkeit deutlich überwiegen.
- wie verhält sich das IPR im allgemeinen zu diesen (CISG) rules?
Die Frage verstehe ich nicht.
- ist das schiedsgerichtsverfahren nicht eigentlich eine beschneidung der antwaltschaftlichen tätigkeit? (ich denke nur: da man ja eigentlich auf konsens aus ist, kann man sicherlich nicht ganz so scharf argumtentieren)
Das ist eine Fehlannahme. Man ist ja nicht auf Konsens aus sondern darauf, ein möglichst gutes Ergebnis zu erreichen. Das Thema Konsens läuft vorher. Die Schriftsätze unterscheiden sich nicht sehr von Schriftsätzen der Großkanzleien in einem Verfahren vor Gerichten.
- (warum soll ich als anwalt nicht ausflippen, wenn das ergebnis nicht meiner ansicht entspricht:) wie wirkt sich das fehlen von instanzen auf die praxis aus? (rechtssicherheit???)
Es wirkt sich verfahrenskürzend aus. Im übrigen werden die meisten Verfahren nach meiner Wahrnehmung sowieso durch Vergleich beendet. Und bei der Rechtssicherheit sehe ich überhaupt keine Probleme.

Deine Shift-Taste klemmt übrigens.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hallo

erstmal danke für die brauchbare beantwortung
Thorsten Kuthe hat geschrieben:
- wie verhält sich das IPR im allgemeinen zu diesen (CISG) rules?
Die Frage verstehe ich nicht.
ich verstehs leider auch nicht;

TJ

p.s. bezgl meiner shifttaste scheinst du wohl wissender zu sein als ich;
Gelöschter Nutzer

Re: CISG

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Troller juriST hat geschrieben:- wie verhält sich das IPR im allgemeinen zu diesen (CISG) rules?

bin mir zwar auch nicht sicher worauf du hinaus willst, aber cisg ist international ( ca 50 staaten haben ratifiziert) vereinheitlichtes sachrecht und damit vorrangig vor nationalem kollisions-oder kaufrecht.

bei sachverhalten mit auslandsberührung ist gem. art 3 I s.1 EGBGB zunächst das auf den sachverhalt anzuwendende recht mit hilfe des IPRs zu ermitteln. einheitliche staatsverträge gehen dabei gem art 3 II EGBGB dem autonomen recht vor.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

danke will nur spielen

das hilft mir doch schon ein bischen weiter

gruß TJ
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hi,

ich kann Dir zwar leider nicht genau sagen, woher ich folgende Ansicht kenne, aber das CISG wird ,da von den jeweiligen Ländern ratifiziert, als Teil des nationalen Rechts angesehen und nicht als dem IPR direkt zugehörig, obwohl das CISG eben im Bezug auf (kaufrechtl.) Geschäfte mit ausländischen Unternehmen anwendbar ist.

Gruß,

Claudia
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

CSK hat geschrieben:Hi,

als Teil des nationalen Rechts angesehen und nicht als dem IPR direkt zugehörig, obwohl das CISG eben im Bezug auf (kaufrechtl.) Geschäfte mit ausländischen Unternehmen anwendbar ist.

Gruß,

Claudia
liebe claudia,

anders als es der begriff ,,internationales ``privatrecht vermuten lässt, handelt es sich hierbei ebenfalls um nationales autonomes recht.
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