Hallo,
kann mir einer von Euch erklären, wie genau sich das Honorierungssystem für die Ärzte im Zuge der Gesundheitsreform ändert?
Bleibt es bei der Gesamtvergütung der Krankenkassen an die Kassenärztliche Vereinigung und finden die Änderungen nur in dem Verhältnis Arzt - KÄV statt??
[SozR] Ärztliches Honorierungssystem
Moderator: Verwaltung
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- De Owwebacher
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Vielen Dank!
Ich sehe das also richtig, dass sich in Zukunft mehr Arbeit für Ärzte "lohnt"?
D.h. dass es keine Behandlung mehr gibt, bei der der Wert der dadurch gesammelten Punkte in einem Verhältnis sinkt, sodass die Behandlung im Prinzip keinen Gewinn mehr für den Arzt darstellt...
Wo liegen dann aber die Beschränkungen?? Ärzte können sich ja - grundsätzlich gesehen - ihren Bedarf selber schaffen... Können sie dann auch "unendlich" Geld verdienen?
In der Gesetzesbegründung steht dazu nur, dass Beschränkungen künftig durch "entsprechende vertragliche Vereinbarungen" erreicht werden sollen...
Aber wer schließt den nun diese Verträge? Arzt und Krankenkasse, oder Kassenärztliche Vereinigung und Krankenkasse oder noch jemand anders?? Und was könnte zum Beispiel in solchen Verträgen stehen??
Ich kann mir das System nicht so ganz vorstellen!
Ich sehe das also richtig, dass sich in Zukunft mehr Arbeit für Ärzte "lohnt"?
D.h. dass es keine Behandlung mehr gibt, bei der der Wert der dadurch gesammelten Punkte in einem Verhältnis sinkt, sodass die Behandlung im Prinzip keinen Gewinn mehr für den Arzt darstellt...
Wo liegen dann aber die Beschränkungen?? Ärzte können sich ja - grundsätzlich gesehen - ihren Bedarf selber schaffen... Können sie dann auch "unendlich" Geld verdienen?
In der Gesetzesbegründung steht dazu nur, dass Beschränkungen künftig durch "entsprechende vertragliche Vereinbarungen" erreicht werden sollen...
Aber wer schließt den nun diese Verträge? Arzt und Krankenkasse, oder Kassenärztliche Vereinigung und Krankenkasse oder noch jemand anders?? Und was könnte zum Beispiel in solchen Verträgen stehen??
Ich kann mir das System nicht so ganz vorstellen!
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Generell erfolgt die Beschränkung nach dem neuen Vergütungssystem (das ja erst ab 2009 gelten soll) über die "arzt- und praxisbezogenen Regelleistungsvolumina" der kassenärztlichen Vereinigungen, so der dann geltende § 87b Abs. 2 SGB V.
Einzelverträge zwischen Krankenkassen und Ärzten können auch besondere Vergütungsregeln enthalten (§ 73c IV SGB V), werden aber nach wie vor die Ausnahme sein
Einzelverträge zwischen Krankenkassen und Ärzten können auch besondere Vergütungsregeln enthalten (§ 73c IV SGB V), werden aber nach wie vor die Ausnahme sein