Ara hat geschrieben:
Nein im Raum stand lediglich, dass eine Seite weitergeleitet hat auf eine Datei die bei RedTube lag. Es war nie die Rede davon, dass die Datei tatsächlich auf einem anderen Webspace lag, als auf dem von RedTube.
Aber genau darum geht es. Es wurden wohl nur die Besuche auf der weiterleitenden Webseite, nicht die tatsächlichen Abrufe der Datei gelogged. Sämtliche Computerexperten, die sich zu dem Thema geäußert haben, sind sich einig, dass das Protokollieren von Streams ohne das Mitwirken des Streamhosters oder des abrufenden Computers auf legalem Wege nicht möglich ist.
Soweit das Gutachten behauptet, Streams auf Redtube protokolliert zu haben, gibt es nur vier Möglichkeiten:
1. Das Gutachten oder der Versuchsablauf wurden manipuliert. (mE am wahrscheinlichsten)
2. Redtube ermöglicht der Software tatsächlich absichtlich das Protokollieren von Streamaufrufen.
3. Es wurden irgendwelche illegalen Methoden (Viren, Trojaner, etc.) verwendet, was im Gutachten aber ausdrücklich bestritten wird.
4. Eine bisher völlig unbekannte Firma entwickelt eine bisher völlig unbekannte Software, die möglich macht, was nach der herrschenden Fachmeinung gar nicht möglich sein kann. (mE die unwahrscheinlichste Variante)
Insgesamt erscheint es mir jedenfalls nicht sonderlich seriös oder fachlich fundiert, wenn ein Gutachten die Möglichkeit eines technischen Vorganges behauptet, der von der (absolut) herrschenden Meinung der Fachleute in diesem Bereich kategorisch ausgeschlossen wird. Zumindest hätte der Gutachter sich mE dann mit eben diesen Kritikern auseinandersetzen und darlegen müssen, warum diese gemeinhin akzeptierte Auffassung nicht der Realität entspricht. Insbesondere ein Richter sollte dann doch normalerweis besonders hohe Anforderungen an die Glaubwürdigkeit stellen und solche revolutionären Behauptungen nicht kritiklos abnicken.