Hey Leute, jetzt kommt eine Noobfrage:
In Deutschland fällt das Pokerspiel unter den Glückspielparagrafen 33 der Gewerbeordnung und benötigt eine behördliche Erlaubnis. Weiterhin sind nur Sachpreise erlaubt.
In der Schweiz fällt Poker unter "Geschicklichkeitsspiel" und es ist legal damit um Geld zu spielen.
a) mache ich mich strafbar wenn ich mit Freunden um Centbeträge spiele? (in Deutschland)
b) professionelle Spieler bekommen z.T. Probleme mit dem Finanzamt. Da das Spiel unter "Glücksspiel" fällt, diese Spieler im Internet allerdings massiv Geld verdienen (auf ausländischen Servern), würde das Finanzamt gerne was davon haben, darf aber nicht, da ja "Glück" dabei ist. Siehe hier;: http://www.sueddeutsche.de/geld/steuern ... it-1.14540
Was würdet ihr sagen, kann der Glücksspielparagraf geändert werden, sofern das Finanzamt genügend "Druck" macht um problemloser an die Gewinne der Spieler zu kommen?
Poker und Glücksspiel
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Re: Poker und Glücksspiel
Was würdest DU denn sagen?
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Re: Poker und Glücksspiel
Wieso spielst Du um Centbeträge?
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Re: Poker und Glücksspiel
Zum einen hier eine kurze Auseinandersetzung mit dem Thema inkl. weiterer Verweise:
http://www.jurabilis.de/2012/11/10/Poker-und-die-Steuer-FG-Koln-entscheidet-gegen-Eddy-Scharf/ (Verwaister Link automatisch entfernt)
Weiterhin ist auch Hehlerei steuerbar und dennoch käme keiner ernsthaft auf die das StGB zu ändern.
http://www.jurabilis.de/2012/11/10/Poker-und-die-Steuer-FG-Koln-entscheidet-gegen-Eddy-Scharf/ (Verwaister Link automatisch entfernt)
Weiterhin ist auch Hehlerei steuerbar und dennoch käme keiner ernsthaft auf die das StGB zu ändern.
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
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Re: Poker und Glücksspiel
Danke für den Link!
Werde wohl mal meine Verluste beim Finanzamt anrechnen lassen.....
Werde wohl mal meine Verluste beim Finanzamt anrechnen lassen.....
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Re: Poker und Glücksspiel
Viel Erfolg!
EDIT:
Viel Glück! ist wohl treffender
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
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Re: Poker und Glücksspiel
Der Bundesfinanzhof hat entschieden: BFH, Urteil vom 16.09.2015 - X R 43/12TaxMan hat geschrieben:Zum einen hier eine kurze Auseinandersetzung mit dem Thema inkl. weiterer Verweise:
http://www.jurabilis.de/2012/11/10/Poker-und-die-Steuer-FG-Koln-entscheidet-gegen-Eddy-Scharf/ (Verwaister Link automatisch entfernt)
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=pm&Datum=2015&nr=32119&pos=0&anz=63 (Verwaister Link automatisch entfernt)