[FamR] Bestellung zum Pfleger für alle ungeborenen Kinder

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Mietspantrakt
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Re: [FamR] Bestellung zum Pfleger für alle ungeborenen Kinde

Beitrag von Mietspantrakt »

die bestallung sagt ausdruecklich: es wird hiermit pflegschaft gemaess § 1913 bgb fuer unbekannte beteiligte und zwar fuer alle kinder, die in der bundesrepublik deutschland erzeugt, aber noch nicht geboren sind, angeordnet.
damit sind nur die kinder von der bestallung umfasst, die am 18.10.1990 bereits erzeugt waren.
der 1983 geborene klaeger studiert seit dem wintersemester 2003/2004 biologie (diplom) an der beklagten (vg goettingen, urteil vom 2.3.2010 - 4 a 39/07)
Unusual-Et
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Re: [FamR] Bestellung zum Pfleger für alle ungeborenen Kinde

Beitrag von Unusual-Et »

Mietspantrakt hat geschrieben:alle kinder, die in der bundesrepublik deutschland erzeugt, aber noch nicht geboren sind
Man mag ja anführen, das sei eine Gegenwartsform, die sich auf den Zeitpunkt der Bestallung beziehe. Nur ist das nicht eindeutig, denn diese Zeitform kann ebenso in einem zeitlosen Sinne verwendet werden (was hier der Fall ist), um auszudrücken, dass sich die Pflegschaft auch zu jedem späteren Zeitpunkt auf die dann gegenwärtig gezeugten und noch nicht geborenen Kinder bezieht. Es ist ja gerade nicht definiert, wann die Zeugung stattgefunden haben müsse, stattdessen wurde ausgedrückt, dass die Eigenschaft gezeugt zu sein (ohne Zeitbezug) begrenzt wird durch die weitere Eigenschaft noch nicht geboren zu sein (mit Zeitbezug zur Zeugung). Auch aus dem Zusammenhang ergibt sich, dass diese Interpretation gemeint sein muss, denn eine andere Interpretation gäbe keinen Sinn. Mit Sicherheit hatte das Vormundschaftsgericht nicht nur die damals gezeugten Kinder gemeint, zumal das Fürsorgebedürfnis nicht auf die schon damals gezeugten Kinder beschränkt ist.

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Re: [FamR] Bestellung zum Pfleger für alle ungeborenen Kinde

Beitrag von Swann »

Unusual-Et hat geschrieben:
Mietspantrakt hat geschrieben:alle kinder, die in der bundesrepublik deutschland erzeugt, aber noch nicht geboren sind
Man mag ja anführen, das sei eine Gegenwartsform, die sich auf den Zeitpunkt der Bestallung beziehe. Nur ist das nicht eindeutig, denn diese Zeitform kann ebenso in einem zeitlosen Sinne verwendet werden (was hier der Fall ist), um auszudrücken, dass sich die Pflegschaft auch zu jedem späteren Zeitpunkt auf die dann gegenwärtig gezeugten und noch nicht geborenen Kinder bezieht. Es ist ja gerade nicht definiert, wann die Zeugung stattgefunden haben müsse, stattdessen wurde ausgedrückt, dass die Eigenschaft gezeugt zu sein (ohne Zeitbezug) begrenzt wird durch die weitere Eigenschaft noch nicht geboren zu sein (mit Zeitbezug zur Zeugung). Auch aus dem Zusammenhang ergibt sich, dass diese Interpretation gemeint sein muss, denn eine andere Interpretation gäbe keinen Sinn. Mit Sicherheit hatte das Vormundschaftsgericht nicht nur die damals gezeugten Kinder gemeint, zumal das Fürsorgebedürfnis nicht auf die schon damals gezeugten Kinder beschränkt ist.

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Das ist doch völliger Unfug. Hätte das Vormundschaftsgericht auch alle noch zu zeugenden Kinder gemeint, hätte es das ohne Weiteres in den Tenor aufnehmen können. Hat es aber nicht. Daher ist davon auszugehen, dass das Gericht die Zeitformen im üblichen Sinne verwendet und sich deine absurde Akrobatik nicht zu eigen gemacht hat. Deine Überlegungen zum "Fürsorgebedürfnis" sind hinfällig, denn Voraussetzung für derlei Überlegungen wäre, dass die Entscheidungsformel des Beschlusses Anlass zu Zweifeln gäbe (vgl BGH NJW-RR 2010, 19, 21). Das ist aber nicht der Fall, denn der Tenor ist eindeutig.
Wer also nicht sowieso von einem Nicht-Beschluss ausgeht, wie ich es tue, der wird dazu kommen, dass deine Schützlinge allesamt mittlerweile volljährig (oder bereits abgetrieben) sind.

Aber all das ist ja eigentlich auch egal, denn irgendwelche Rechtswirkungen entfaltet dieser Unfugsbeschluss ohnehin nicht. Oder wieviele Ungeborene hast du damit retten können?
Unusual-Et
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Re: [FamR] Bestellung zum Pfleger für alle ungeborenen Kinde

Beitrag von Unusual-Et »

Dann erkläre mir mal, weshalb das Vormundschaftsgericht (heute: Betreuungsgericht, wenn ich mich nicht irre) mir erst kürzlich persönlich die unveränderte Gültigkeit der Pflegschaft bestätigte. Schließen wir uns doch einfach der Interpretation des Autors an.
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Swann
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Re: [FamR] Bestellung zum Pfleger für alle ungeborenen Kinde

Beitrag von Swann »

Unusual-Et hat geschrieben:Dann erkläre mir mal, weshalb das Vormundschaftsgericht mir erst kürzlich persönlich die unveränderte Gültigkeit der Pflegschaft bestätigte.
Keine Ahnung? Vielleicht wollten sie dich abwimmeln, vielleicht glauben sie diesen Irrsinn tatsächlich? Who knows. Du hast ja bislang nicht sagen können, welche Wirkungen der Beschluss bislang hatte. Vielleicht ist das für das Vormundschaftsgericht der einfachste Weg, mit einem Querulanten fertig zu werden.
Richtig ist es indes nicht. Das Ansehen der Rechtspflege leidet durch solche Dada-Beschlüsse enorm.
Schließen wir uns doch einfach der Interpretation des Autors an.
Außerhalb der rechtsförmlich vorgesehenen Verfahren zur Abänderung von Urteilen ist ein Gericht, nachdem es seine Entscheidung getätigt hat, weder zur Abänderung noch zur verbindlichen Auslegung seiner Entscheidungen befugt.
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Re: [FamR] Bestellung zum Pfleger für alle ungeborenen Kinde

Beitrag von Herr Schraeg »

Unusual-Et hat geschrieben:Dann erkläre mir mal, weshalb das Vormundschaftsgericht (heute: Betreuungsgericht, wenn ich mich nicht irre) mir erst kürzlich persönlich die unveränderte Gültigkeit der Pflegschaft bestätigte. Schließen wir uns doch einfach der Interpretation des Autors an.
Och, auf die Beurteilung des Notars würde ich jetzt nicht allzuviel geben. Juristen mit eher skurrilen Rechtsauffassungen gibt es häufiger. Manchmal schlagen sie auch im Forum auf.

Andere Frage in die Runde: Unterscheidet das BGB nicht strikt zwischen Pflegschaft für die bereits erzeugte, aber noch nicht geborene Leibesfrucht nach § 1912 und der Pflegschaft für den noch nicht Erzeugten nach § 1913 S.2?

Dann wäre die Bestallung, wenn man sie auf die bereits Erzeugten bezieht, schon deshalb rechtswidrig, weil sie sich zu Unrecht auf § 1913 BGB stützt. Bezieht man sie hingegen wie der Pfleger auf die noch nicht Erzeugten, endet der Wirkungskreis der Pflegschaft in dem Moment, in dem der Ungeborene erzeugt wird. Dann bietet die Pflegschaft - von allen anderen Gründen einmal abgesehen - von vornherein auch keine Handhabe, um gegen Abtreibungen vorzugehen. Man könnte allenfalls einen Kreuzzug gegen Kondome darauf stützen.
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Re: [FamR] Bestellung zum Pfleger für alle ungeborenen Kinde

Beitrag von Mietspantrakt »

wuerde das notariat die pflegschaft fuer beendet halten, muesste es eigentlich die bestallungsurkunde zurueckverlangen (1915 I 1, 1893 II 1 bgb). soweit dies nicht erfolgt ist koennte dies tatsaechlich ein anhaltspunktspunkt dafuer sein, dass das notariat rechtsirrig (siehe ausfuerhrungen von swann) von einer weiterhin bestehenden wirksamkeit ausgeht.
in diesem fall waere es in der tat wuenschenswert, dass die wirksamkeit dieses beschlusses obergerichtlich geklaert wird.
der 1983 geborene klaeger studiert seit dem wintersemester 2003/2004 biologie (diplom) an der beklagten (vg goettingen, urteil vom 2.3.2010 - 4 a 39/07)
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Re: [FamR] Bestellung zum Pfleger für alle ungeborenen Kinde

Beitrag von Swann »

Für mich ist die Entscheidung des Vormundschaftsgerichts ein schönes Beispiel für die Grenzen des Rechtsbeugungstatbestands. Wir haben hier zwar eine völlig unvertretbare Rechtsanwendung, doch da sie zu niemandes Nachteil oder Vorteil wirkt (weil zu quatschig), hat sich der Notar nicht nach § 336 StGB a.F. strafbar gemacht.
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Re: AW: [FamR] Bestellung zum Pfleger für alle ungeborenen K

Beitrag von markus87 »

Mittlerweile ist nicht mehr der Notar, sondern das Familiengericht zuständig.
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Re: [FamR] Bestellung zum Pfleger für alle ungeborenen Kinde

Beitrag von Unusual-Et »

Liebe juristisch Interessierte

die Diskussion hier ist ein schönes Beispiel von Vorverurteilung:
Das Urteil steht von vornherein fest, weil ja angeblich offensichtlich. Also muss man nur noch die richtigen Gesetze finden, um das Vorurteil entsprechend begründen zu können. Leider habe ich von konkreten Ergebnissen dieser Suche noch nicht viel gehört..
Daher gehe ich weiterhin von der Wirksamkeit meiner Pflegschaft aus, was ich auch allen anderen empfehlen möchte, die damit zu tun haben.

Eigentlich dachte ich, Justiz sollte andersherum funktionieren, aber egal, ihr seid die Juristen (nicht ich).

Jedenfalls habe ich zum Werdegang, der juristischen Begründung und der Kritik hier eine Stellungnahme erstellt bzw aktualisiert. Als sachliche Kritik ist mir allerdings nur die Frage in Erinnerung geblieben, ob sich die Pflegschaft ggf. nur auf die damals bereits gezeugten Kinder bezog. Vorab hier meine Antwort in Kurzform: Nein.
Ausführlicher hier: http://rvum.de/rechtliches/erlaeuterung ... flegschaft

Übrigens: Ich erlasse keine Gesetze, ich wende bestehende Gesetze an, auch wenn dem einen oder anderen Leser das Ergebnis nicht zusagt.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Egert,
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Re: [FamR] Bestellung zum Pfleger für alle ungeborenen Kinde

Beitrag von Pillendreher »

Interessant, wie man gleichzeitig erwähnt, man hätte eigentlich keine Ahnung, aber dennoch ständig auf eigene Ausführungen zu dem Thema verweist. #-o
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Re: [FamR] Bestellung zum Pfleger für alle ungeborenen Kinde

Beitrag von Amtsgerichtsrat »

Pillendreher hat geschrieben:Interessant, wie man gleichzeitig erwähnt, man hätte eigentlich keine Ahnung, aber dennoch ständig auf eigene Ausführungen zu dem Thema verweist. #-o
+2 (weil +1 in diesem Zusammenhang einfach nicht genug wäre)
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Re: [FamR] Bestellung zum Pfleger für alle ungeborenen Kinde

Beitrag von Pillendreher »

Das erste +2 der Forumsgeschichte? Gibt das jetzt nen extra Titel?
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Re: [FamR] Bestellung zum Pfleger für alle ungeborenen Kinde

Beitrag von famulus »

Unusual-Et hat geschrieben:Jedenfalls habe ich zum Werdegang, der juristischen Begründung und der Kritik hier eine Stellungnahme erstellt bzw aktualisiert.
:alright
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Re: [FamR] Bestellung zum Pfleger für alle ungeborenen Kinde

Beitrag von Swann »

Unusual-Et hat geschrieben: Daher gehe ich weiterhin von der Wirksamkeit meiner Pflegschaft aus, was ich auch allen anderen empfehlen möchte, die damit zu tun haben.

Das ist ja ein wichtiges Stichwort: Welche konkreten Auswirkungen hat deine vermeintliche "Pflegschaft" denn bislang gezeitigt? Das konntest du bislang nicht so wirklich erklären.

Übrigens: Ich erlasse keine Gesetze, ich wende bestehende Gesetze an, auch wenn dem einen oder anderen Leser das Ergebnis nicht zusagt.
Und was genau hast du als "Pfleger" bislang bewirken können? Du hast ja fast ein Vierteljahrhundert Zeit gehabt, was also ist dabei rumgekommen?
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