[FamR] Bestellung zum Pfleger für alle ungeborenen Kinder

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Re: [FamR] Bestellung zum Pfleger für alle ungeborenen Kinde

Beitrag von Amtsgerichtsrat »

+1 (Die Frage hatte ich oben afair auch schon gestellt)
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Unusual-Et
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Re: [FamR] Bestellung zum Pfleger für alle ungeborenen Kinde

Beitrag von Unusual-Et »

Swann hat geschrieben:Welche konkreten Auswirkungen hat deine vermeintliche "Pflegschaft" denn bislang gezeitigt?
Will ich gerne erklären:
Meine Aufgabe sehe ich darin, die von mit vertretenen ungeborenen Menschen durch entsprechende Rechtsmittel und Öffentlichkeitsarbeit vor Abtreibungen zu schützen, und ihre Interessen gegenüber Geborenen zu vertreten. Konkret:

- 1992: Verfassungsbeschwerde gegen die Unterlassung des Gesetzgebers, Ungeborene wirksam zu schützen (vom Verfassungsgericht zurückgewiesen, weil 'kein individuell nachprüfbarer Fall' angegeben wurde..)
- Internetseite zur Rechtsvertretung ungeborener Menschen
- 2014-08: Studie zur Qualität der Schwangerschaftskonfliktberatung
- 2014-09: Willenserklärung (Patientenerklärung) im Namen der Ungeborenen, in welcher u.a. die ärztliche Schweigepflicht eingefordert wird gegenüber ihren Eltern, und zwar bei allen pränatalen Diagnosen (PND), zu denen keine pränatale Therapie verfügbar ist, und die auch sonst für das ungeborene Kind nutzlos sind. Dies entspricht einer weitgehenden Untersagung von PND und PID.
Hier der Original-Text, der so an entsprechende staatliche Stellen, Ärztekammern und Humangenetiker ging: http://rvum.de/wp-content/uploads/Wille ... igned1.pdf

Weitere Erläuterungen auf http://www.rvum.de unter Aktuelles.
Interessenvertretung ungeborener Menschen, http://www.Rvum.de
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Pillendreher
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Re: [FamR] Bestellung zum Pfleger für alle ungeborenen Kinde

Beitrag von Pillendreher »

Also im Grunde genommen gibt es keine Auswirkungen.
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Amtsgerichtsrat
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Re: [FamR] Bestellung zum Pfleger für alle ungeborenen Kinde

Beitrag von Amtsgerichtsrat »

+1
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Swann
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Re: [FamR] Bestellung zum Pfleger für alle ungeborenen Kinde

Beitrag von Swann »

Unusual-Et hat geschrieben:
Swann hat geschrieben:Welche konkreten Auswirkungen hat deine vermeintliche "Pflegschaft" denn bislang gezeitigt?
Will ich gerne erklären:
Meine Aufgabe sehe ich darin, die von mit vertretenen ungeborenen Menschen durch entsprechende Rechtsmittel und Öffentlichkeitsarbeit vor Abtreibungen zu schützen, und ihre Interessen gegenüber Geborenen zu vertreten. Konkret:

- 1992: Verfassungsbeschwerde gegen die Unterlassung des Gesetzgebers, Ungeborene wirksam zu schützen (vom Verfassungsgericht zurückgewiesen, weil 'kein individuell nachprüfbarer Fall' angegeben wurde..)
- Internetseite zur Rechtsvertretung ungeborener Menschen
- 2014-08: Studie zur Qualität der Schwangerschaftskonfliktberatung
- 2014-09: Willenserklärung (Patientenerklärung) im Namen der Ungeborenen, in welcher u.a. die ärztliche Schweigepflicht eingefordert wird gegenüber ihren Eltern, und zwar bei allen pränatalen Diagnosen (PND), zu denen keine pränatale Therapie verfügbar ist, und die auch sonst für das ungeborene Kind nutzlos sind. Dies entspricht einer weitgehenden Untersagung von PND und PID.
Hier der Original-Text, der so an entsprechende staatliche Stellen, Ärztekammern und Humangenetiker ging: http://rvum.de/wp-content/uploads/Wille ... igned1.pdf

Weitere Erläuterungen auf http://www.rvum.de unter Aktuelles.
Okay, du hast also eine querulatorische Verfassungsbeschwerde erhoben, die nicht zur Entscheidung angenommen wurde, eine Internetseite eingerichtet und Ärztekammern mit kruder Post zugespammt. Das ist keine besonders beeindruckende Bilanz für ein Vierteljahrhundert. Was hast du zwischen 1992 und 2014 getrieben? Da kriegt ja jede komissarische Reichsregierung mehr auf die Kette.
Was sind eigentlich bislang die Reaktionen auf deine PID-Briefe? Hast du schon irgendeine PID verhindern können oder wandert dein Geschreibsel in die Rundablage?
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Re: [FamR] Bestellung zum Pfleger für alle ungeborenen Kinde

Beitrag von Parabellum »

Swann hat geschrieben:Da kriegt ja jede komissarische Reichsregierung mehr auf die Kette.
:D =D>
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
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Re: [FamR] Bestellung zum Pfleger für alle ungeborenen Kinde

Beitrag von Amtsgerichtsrat »

Eine unzulässige Verfassungsbeschwerde kann nicht jeder erheben...
...oh, wait.
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Re: [FamR] Bestellung zum Pfleger für alle ungeborenen Kinde

Beitrag von Mietspantrakt »

der 1983 geborene klaeger studiert seit dem wintersemester 2003/2004 biologie (diplom) an der beklagten (vg goettingen, urteil vom 2.3.2010 - 4 a 39/07)
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Re: [FamR] Bestellung zum Pfleger für alle ungeborenen Kinde

Beitrag von thh »

Mietspantrakt hat geschrieben:pflegschaft wurde neu eingesetzt.
http://rvum.de/Beitrag/category/aktuelles/pflegschaft
Naja, eher nicht - vielmehr wird das rechtliche Gehör nachgeholt werden müssen, wenn die Darstellung stimmt.

Möglicherweise liegt auch schon eine Entscheidung vor, der Beitrag ist ja vom März. Das erinnert mich immerhin daran, dass ich einmal nachfragen wollte, wie denn der Sachstand ist ...
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Re: [FamR] Bestellung zum Pfleger für alle ungeborenen Kinde

Beitrag von thh »

Swann hat geschrieben:Okay, du hast also eine querulatorische Verfassungsbeschwerde erhoben, die nicht zur Entscheidung angenommen wurde,
Immerhin gibt es da einen neuen Anlauf: http://rvum.de/wp-content/uploads/Verfa ... -03-02.pdf
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Re: [FamR] Bestellung zum Pfleger für alle ungeborenen Kinde

Beitrag von Unusual-Et »

Hier ein Update:
Die Entscheidung zur Pflegschaft steht noch immer aus. Die seither zuständige Notarin gab den Posten zum Jahresende auf, der Nachfolger arbeitet sich in das Thema ein. Zwischendrin gab es noch einigen weiteren Wirbel..

Meine Verfassungsbeschwerde http://rvum.de/wp-content/uploads/Verfa ... -03-02.pdf wurde vom BVerfG am 10.7.2015 nicht zur Entscheidung angenommen, ohne Begründung.

Zwar kann die Annahme einer VerfB nach § 93d I Satz 3 BVerfGG ohne Begründung durch die Kammer abgelehnt werden. Doch dies ist eine optionale Bestimmung, deren Anwendung stets voraussetzt, dass nicht anderes, unmittelbar geltendes Verfassungsrecht verletzt wird, auch nicht Artikel 103 I GG.
Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG beinhaltet der Grundrechtsanspruch aus Artikel 103 I GG ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung (BVerfG 1 PBvU 1/02 (Leitsätze); BVerfGE 11, 218, 220). Diese Interpretation des Grundrechts durch das BVerfG führte dazu, dass in vielen Rechtsgebieten die Möglichkeit einer 'Rüge wegen Verweigerung des rechtlichen Gehörs' (bei 'endgültigen Entscheidungen') eingeführt wurde. Dazu zählen § 78a ArbGG, § 44 FamFG, § 133a FGO, § 178a SGG, §§ 33a, 356a StPO, § 152a VwGO und § 321a ZPO. Beim BVerfGG fehlt es an einer solchen Regelung. Dennoch kann weder daraus noch aus § 93d I Satz 3 BVerfGG geschlossen werden, dass Artikel 103 I GG in Verfahren vor dem BVerfG nicht gelte.
Aufgrund der fehlenden Begründung ist mein Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzt. Das BVerfG ist an das selbe Verfassungsrecht gebunden, wie alle anderen Gerichte.
Der ablehnende Beschuss verstößt zudem gegen Artikel 19 IV GG, da alle Voraussetzungen aus § 93a Abs. 2 BVerfGG für die Zulassung meiner VerfB unwidersprochen vorlagen.
Über die tatsächliche Ursache für die fehlende Begründung kann ich nur spekulieren, z.B.:
oDie VerfB berührte ein kontroverses und tabuisiertes Thema, mit Herleitung von (ungewollt) provokativen und doch klaren Forderungen aus der Verfassung. Daher ist es menschlich nachvollziehbar, wenn die 2. Kammer diese VerfB nicht zulassen wollte, insbesondere wenn das zu erwartende Verfahren persönlich oder gesellschaftspolitisch unerwünscht erscheint. Doch das konnte nicht offen als Grund für eine Ablehnung angegeben werden.
oVielleicht war es einfach nur der Versuch, Bearbeitungszeiten einzusparen. Dabei wird jedoch der Anschein von Willkür erweckt, entgegen der Bindung auch des BVerfG an Recht und Gesetz nach Artikel 20 II GG.
oDa ich keine Ursache habe, an der Zulässigkeit oder Begründetheit meiner Klageschrift zu zweifeln, ist für mich der Verdacht der Rechtsbeugung nicht ohne weiteres widerlegt.
oZwei Mitglieder der 2. Kammer waren laut Beschlussmitteilung weiblich. Für sie besteht eine nicht zu vernachlässigende Wahrscheinlichkeit, selbst an einer Abtreibung (ggf indirekt) beteiligt gewesen, und somit befangen zu sein.
oEine realistische Erklärung könnte auch darin zu finden sein, dass sich die drei Richter der Kammer nicht auf eine Begründung einigen konnten. Sie waren sich lediglich darin einig, dass die VerfB abzulehnen sei. Dann allerdings hätte der Beschluss nicht gefasst werden dürfen, denn keiner der diskutierten Ablehnungsgründe konnte alle Verfassungsrichter überzeugen.

Da sehe ich ein grundsätzliches Problem mit §93d I S3 BVerfGG. Evtl. muss die Sache über den EUGH geklärt werden.

Frei nach dem Motto von Hermann Hesse:
Damit das Mögliche geschieht,
muss das Unmögliche immer wieder versucht werden
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Re: [FamR] Bestellung zum Pfleger für alle ungeborenen Kinde

Beitrag von famulus »

*gähn*
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Re: [FamR] Bestellung zum Pfleger für alle ungeborenen Kinde

Beitrag von Justitian »

Hat sich hier echt DER Dieter Egert, Interessenvertreter ungeborenen Lebens, angemeldet als er gesehen hat dass ein Thread über seine Bestallung existiert?
Vielleicht kann man auf diese Weise auch andere Menschen herbeirufen :eeeek:
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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Re: [FamR] Bestellung zum Pfleger für alle ungeborenen Kinde

Beitrag von OJ1988 »

Ist diese Bestallung mit dem "Zentralrat allen ungeborenen Lebens - die Sternenkinder e.V." abgesprochen, Herr Egert?
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Re: [FamR] Bestellung zum Pfleger für alle ungeborenen Kinde

Beitrag von Unusual-Et »

Vielen Dank für all die freundlichen, hilfsbereiten und wohlmeinenden Kommentare.

Die Rechtswirksamkeit der Willenserklärung zu PND kann ich nicht gerichtlich klären lassen kann, solange die Pflegschaft nicht wieder eingesetzt ist. Doch die geneigten Mitglieder der juristischen Zunft mögen sich vormerken, dass die Willenserklärung auch so bei künftigen Verfahren für den einen oder anderen Mandanten von Bedeutung sein dürfte:

1. Immer wieder fordern Mütter von ihrem Frauenarzt Unterhaltsgeld für ihr Kind, weil er ihnen nicht schon vor der Geburt mitgeteilt hatte, dass ihr Kind eine Behinderung hatte. Ab 2015 kann sich dieser Arzt auf die Willenserklärung berufen und somit belegen, dass es ihm überhaupt nicht erlaubt war, diese Diagnose den Eltern mitzuteilen. Das Gericht wird dann prüfen und entscheiden müssen, ob die Willenserklärung juristisch wirksam ist oder nicht.

2. Immer wieder sind Frauen über ihren Pränataldiagnostiker verärgert, weil dieser ihnen eine Behinderung des Kindes in schwarzen Farben ausmalte, und zur Abtreibung drängte. Unabhängig davon, ob eine solche Frau ihr Kind abtreibt oder nicht: Seit 2015 kann sie den Arzt verklagen, weil er seine ärztliche Schweigepflicht verletzte, die er aufgrund der Willenserklärung hätte einhalten müssen. Auch in diesem Fall würde das Gericht die Gültigkeit der Willenserklärung überprüfen.

Ich erwarte eine gerichtliche Bestätigung der Rechtswirksamkeit. Jedenfalls wird eine Willenserklärung weder dadurch unwirksam, dass die Vertretungsbefugnis eines gesetzlichen Vertreters beendet wurde, noch durch Anzweiflung der Rechtsgrundlagen, die zur Bestallung der Pflegschaft geführt haben (§47 FamFG).
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