Völkerrecht -> Menschenrechte

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Gelöschter Nutzer

Völkerrecht -> Menschenrechte

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

Bei uns im Schwerpunkt geht es im Moment um Menschrechte im engeren Sinne. Kann mir jemand erläutern was genau damit gemeint ist? Mir ist der Unterschied nicht wirklich klar geworden. Und gibt es eine konkrete Norm dafür?


Viele Grüße
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Tibor
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Re: Völkerrecht -> Menschenrechte

Beitrag von Tibor »

Spätestens zum Schwerpunktstudium sollte man den Weg zur Bibliothek kennen, oder?
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Gelöschter Nutzer

Re: Völkerrecht -> Menschenrechte

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Danke, den kenne ich. Der Begriff taucht nicht im Lehrbuch auf! Das ist das Problem
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Tibor
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Re: Völkerrecht -> Menschenrechte

Beitrag von Tibor »

Ich vermute: Gemeint ist die Unterscheidung zwischen droits de l'homme (Menschenrechte i.e.S.) droits du citoyen (Menschenrechte i.w.S. bzw. Bürgerrechte).
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Gelöschter Nutzer

Re: Völkerrecht -> Menschenrechte

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Also kann man sagen, dass sie verbindlich universelle Menschenrechte sind, die unabhängig von der Staatsangehörigkeit allen Menschen zueigen sind? Als Beispiel würde ich dann Normen aus der ICCPR, ICESCR, CERD und CATC nennen.

Oder ist mit dem Begriff doch die verschiedenen Dimensionen der Menschenrechte gemeint? (1. Dimension -> Abwehrrechte gegen staatliche Eingriffe in die Rechtssphäre des Einzelnen) (2. Dimension -> Ansprüche gegen den Staat auf Gewährung von Leistungen bzw. auf nicht diskriminierende Teilhabe an Einrichtungen des Staates)

Sorry, aber der Begriff im engeren und weiteren Sinne verwirrt mich einfach. :(
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