Diskriminierung: Situation vor Einführung des AGG?

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UltimaSpes
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Diskriminierung: Situation vor Einführung des AGG?

Beitrag von UltimaSpes »

Hallo zusammen,

folgende Situation: Eine Frau bewirbt sich bei einem Unternehmen. Sie wird vom Arbeitgeber wegen ihres Geschlechts abgelehnt.
Dann hätte die Frau ja einen Entschädigungsanspruch nach § 15 I AGG, z.B. wegen der Bewerbungskosten. Hätte sie noch irgendwelche anderen Ansprüche gegen den Arbeitgeber? Könnte sie sich sogar in den Arbeitsplatz einklagen, wenn sie die übrigen Voraussetzungen erfüllt?

Meine andere Frage ist, wie das Ganze vor der Einführung des AGG geregelt wurde. Gab es da überhaupt eine Vorschrift, die dem Arbeitgeber verboten hat, bei der Einstellung von Bewerbern an das Geschlecht anzuknüpfen? Heute ist das ja § 1 AGG. Ich hatte an Art. 3 II GG gedacht, aber die Grundrechte binden ja grundsätzlich nur den Staat.
urlauberin
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Re: Diskriminierung: Situation vor Einführung des AGG?

Beitrag von urlauberin »

Das ist keine Generalprobe.
UltimaSpes
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Re: Diskriminierung: Situation vor Einführung des AGG?

Beitrag von UltimaSpes »

Vielen Dank für die Antwort.
Wenn ich es richtig gesehen habe, wurde der § 611a BGB erst 2000 eingeführt und wurde dann 2006 aufgehoben.
Wie sah es dann vor 2000 aus? Gab es da wirklich noch keine Vorschrift, die Arbeitgebern geschlechtsbezogene Benachteiligung verboten hat?
Swann
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Re: Diskriminierung: Situation vor Einführung des AGG?

Beitrag von Swann »

UltimaSpes hat geschrieben:Vielen Dank für die Antwort.
Wenn ich es richtig gesehen habe, wurde der § 611a BGB erst 2000 eingeführt und wurde dann 2006 aufgehoben.
Wie sah es dann vor 2000 aus? Gab es da wirklich noch keine Vorschrift, die Arbeitgebern geschlechtsbezogene Benachteiligung verboten hat?
Das siehst du nicht richtig, § 611a BGB gibt es seit dem 21.8.1980.
UltimaSpes
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Re: Diskriminierung: Situation vor Einführung des AGG?

Beitrag von UltimaSpes »

Alles klar, danke.

Aber eine Möglichkeit, sich in den Arbeitsplatz einzuklagen, weil man wegen seines Geschlechts abgelehnt wurde, gibt es nicht, oder? Mir fällt auf jeden Fall keine AGL ein.

Und kann es für den Arbeitgeber (neben den Entschädigungszahlungen) rechtliche Konsequenzen haben, wenn der so ein "Macho" ist ;) und sich einen Spaß draus macht, häufiger Frauen bei der Bewerbung abzulehnen.
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Tikka
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Re: Diskriminierung: Situation vor Einführung des AGG?

Beitrag von Tikka »

UltimaSpes hat geschrieben:Und kann es für den Arbeitgeber (neben den Entschädigungszahlungen) rechtliche Konsequenzen haben, wenn der so ein "Macho" ist ;) und sich einen Spaß draus macht, häufiger Frauen bei der Bewerbung abzulehnen.
welche Konsequenzen neben Schadensersatzzahlungen schweben Dir denn vor?
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UltimaSpes
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Re: Diskriminierung: Situation vor Einführung des AGG?

Beitrag von UltimaSpes »

Ja gut, hast Recht. Da gibts wohl gar keine denkbaren ;) .
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Kroate
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Re: Diskriminierung: Situation vor Einführung des AGG?

Beitrag von Kroate »

Das hört sich doch nach einem schönen Aufsatzthema an: "Verstöße gegen das AGG als Kündigungsgrund" :-)

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