Hallo zusammen,
folgende Situation: Eine Frau bewirbt sich bei einem Unternehmen. Sie wird vom Arbeitgeber wegen ihres Geschlechts abgelehnt.
Dann hätte die Frau ja einen Entschädigungsanspruch nach § 15 I AGG, z.B. wegen der Bewerbungskosten. Hätte sie noch irgendwelche anderen Ansprüche gegen den Arbeitgeber? Könnte sie sich sogar in den Arbeitsplatz einklagen, wenn sie die übrigen Voraussetzungen erfüllt?
Meine andere Frage ist, wie das Ganze vor der Einführung des AGG geregelt wurde. Gab es da überhaupt eine Vorschrift, die dem Arbeitgeber verboten hat, bei der Einstellung von Bewerbern an das Geschlecht anzuknüpfen? Heute ist das ja § 1 AGG. Ich hatte an Art. 3 II GG gedacht, aber die Grundrechte binden ja grundsätzlich nur den Staat.
Diskriminierung: Situation vor Einführung des AGG?
Moderator: Verwaltung
-
- Power User
- Beiträge: 358
- Registriert: Donnerstag 7. August 2014, 20:32
-
- Power User
- Beiträge: 503
- Registriert: Samstag 13. Mai 2006, 17:56
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Diskriminierung: Situation vor Einführung des AGG?
Früher gab es § 611a BGB.
https://beck-online.beck.de/default.asp ... e=20000101
https://beck-online.beck.de/default.asp ... e=20000101
Das ist keine Generalprobe.
-
- Power User
- Beiträge: 358
- Registriert: Donnerstag 7. August 2014, 20:32
Re: Diskriminierung: Situation vor Einführung des AGG?
Vielen Dank für die Antwort.
Wenn ich es richtig gesehen habe, wurde der § 611a BGB erst 2000 eingeführt und wurde dann 2006 aufgehoben.
Wie sah es dann vor 2000 aus? Gab es da wirklich noch keine Vorschrift, die Arbeitgebern geschlechtsbezogene Benachteiligung verboten hat?
Wenn ich es richtig gesehen habe, wurde der § 611a BGB erst 2000 eingeführt und wurde dann 2006 aufgehoben.
Wie sah es dann vor 2000 aus? Gab es da wirklich noch keine Vorschrift, die Arbeitgebern geschlechtsbezogene Benachteiligung verboten hat?
-
- Urgestein
- Beiträge: 6456
- Registriert: Donnerstag 28. Dezember 2006, 09:04
Re: Diskriminierung: Situation vor Einführung des AGG?
Das siehst du nicht richtig, § 611a BGB gibt es seit dem 21.8.1980.UltimaSpes hat geschrieben:Vielen Dank für die Antwort.
Wenn ich es richtig gesehen habe, wurde der § 611a BGB erst 2000 eingeführt und wurde dann 2006 aufgehoben.
Wie sah es dann vor 2000 aus? Gab es da wirklich noch keine Vorschrift, die Arbeitgebern geschlechtsbezogene Benachteiligung verboten hat?
-
- Power User
- Beiträge: 358
- Registriert: Donnerstag 7. August 2014, 20:32
Re: Diskriminierung: Situation vor Einführung des AGG?
Alles klar, danke.
Aber eine Möglichkeit, sich in den Arbeitsplatz einzuklagen, weil man wegen seines Geschlechts abgelehnt wurde, gibt es nicht, oder? Mir fällt auf jeden Fall keine AGL ein.
Und kann es für den Arbeitgeber (neben den Entschädigungszahlungen) rechtliche Konsequenzen haben, wenn der so ein "Macho" ist und sich einen Spaß draus macht, häufiger Frauen bei der Bewerbung abzulehnen.
Aber eine Möglichkeit, sich in den Arbeitsplatz einzuklagen, weil man wegen seines Geschlechts abgelehnt wurde, gibt es nicht, oder? Mir fällt auf jeden Fall keine AGL ein.
Und kann es für den Arbeitgeber (neben den Entschädigungszahlungen) rechtliche Konsequenzen haben, wenn der so ein "Macho" ist und sich einen Spaß draus macht, häufiger Frauen bei der Bewerbung abzulehnen.
- Tikka
- Mega Power User
- Beiträge: 3048
- Registriert: Montag 23. Februar 2009, 09:48
- Ausbildungslevel: Schüler
Re: Diskriminierung: Situation vor Einführung des AGG?
welche Konsequenzen neben Schadensersatzzahlungen schweben Dir denn vor?UltimaSpes hat geschrieben:Und kann es für den Arbeitgeber (neben den Entschädigungszahlungen) rechtliche Konsequenzen haben, wenn der so ein "Macho" ist und sich einen Spaß draus macht, häufiger Frauen bei der Bewerbung abzulehnen.
Keine Experimente! Wählt Adenauer.
-
- Power User
- Beiträge: 358
- Registriert: Donnerstag 7. August 2014, 20:32
Re: Diskriminierung: Situation vor Einführung des AGG?
Ja gut, hast Recht. Da gibts wohl gar keine denkbaren .
- Kroate
- Super Power User
- Beiträge: 1466
- Registriert: Sonntag 25. Dezember 2011, 09:46
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Diskriminierung: Situation vor Einführung des AGG?
Das hört sich doch nach einem schönen Aufsatzthema an: "Verstöße gegen das AGG als Kündigungsgrund" :-)
Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk
Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk