Wenn ein Mieter/Pächter Strom bezieht, sich aber nicht beim Versorger anmeldet, fällt er zunächst in die Grundversorgung.
Der BGH hat entschieden, dass Vertragspartner nicht der Vermieter/Verpächter geworden ist, sondern jedenfalls konkludent der Mieter/Pächter. (BGH-Urteil v. 02.07.2014 - VIII ZR 316/13)
Gibt es die Entscheidung eigentlich schon im Volltext? Ich habe nur die Pressemitteilung gefunden,
Strombezug ohne Vertrag - Entscheidung gesucht
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Strombezug ohne Vertrag - Entscheidung gesucht
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
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Re: Strombezug ohne Vertrag - Entscheidung gesucht
Jurion hat sie im Volltext.
https://www.jurion.de/Urteile/BGH/2014-07-02/VIII-ZR-316_13?q=VIII%20ZR%20316%2F13&suggest=1 (Verwaister Link automatisch entfernt)
EDIT: Auch bei dejure sind doch lauter Volltextveröffentlichungen.
https://www.jurion.de/Urteile/BGH/2014-07-02/VIII-ZR-316_13?q=VIII%20ZR%20316%2F13&suggest=1 (Verwaister Link automatisch entfernt)
EDIT: Auch bei dejure sind doch lauter Volltextveröffentlichungen.
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Re: Strombezug ohne Vertrag - Entscheidung gesucht
Danke. Ich hatte nicht weiter gesucht, weil sie auf der Internetseite des BGH nicht zu finden war. Da dachte ich, wenn das dort noch nicht drin ist, dann erst recht nicht woanders...
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
- Torquemada
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Re: Strombezug ohne Vertrag - Entscheidung gesucht
Die Entscheidung ist natürlich auch im Volltext auf auf der BGH-Internetseite (daher haben es doch alle anderen) - nur der dejure-Link ist falsch.