Bei Wikipedia steht, dass ein Steuerbescheid, der unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 (2) AO) erlassen wird, nach der Einspruchsfrist formell bestandskräftig wird. Er ist aber nicht materiell bestandskräftig.
Verstehe ich das jetzt richtig, dass man den Steuerbescheid nach den Regeln über die Änderung von Steuerbescheiden jederzeit auf Antrag ändern kann (auch Zugunsten des Steuerpflichtigen). Man spricht hier aber trotzdem von einem formell bestandskräftigen Bescheid, da er mit Einspruch nicht mehr angefochten werden kann. Die formelle Bestandskraft hat aber in so einem Fall keine praktische Auswirkung für den Steuerpflichtigen.
[StR] Steuerbescheid formell bestandskräftig trotz§164(2)AO?
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Re: [StR] Steuerbescheid formell bestandskräftig trotz§164(2
Ja, das FA kann aber die Änderung trotzdem gern auf die Tatbestände der §§ 173-175 stützen oder nach § 129 berichtigen. Der Vorbehalt führt demzufolge für beide Beteiligten zu jederzeitigen Änderungsmöglichkeit bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist (Ablaufhemmungen beachten).
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Re: [StR] Steuerbescheid formell bestandskräftig trotz§164(2
Danke euch.
Dass § 164 (2) AO eine eigene Änderungsnorm ist, weiß ich natürlich schon von den Klausuren her.
Bei der mündlichen Prüfung kommen jetzt noch mal viele Aspekte hinzu, die man bei der Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung einfach ignorieren konnte.
Dass § 164 (2) AO eine eigene Änderungsnorm ist, weiß ich natürlich schon von den Klausuren her.
Bei der mündlichen Prüfung kommen jetzt noch mal viele Aspekte hinzu, die man bei der Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung einfach ignorieren konnte.