Hallo leute
Ich habe jetzt im meinem neuen Studium (Master: Wirtschaft und Recht) Insolvenzrecht und um ehrlich zu sein ist das für mich ein Fremdgebiet.
Ich habe ein Sachverhalt und es wäre super, wenn mir jemand bei der Lösung behilflich sein kann.
Sachverhalt:
Der spätere Insolvenzschuldner S. (Architekt) ist Mieter einer Wohnung, die er auch teilgewerblich benutzt. Er ist aktuell selbstständig
tätig. Mit dem Mietzins von 500,00 EUR monatlich ist der S. zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bereits seit 6 Monaten im Rückstand.
In der Wohnung befindet sich eine chinesische Vase in Wert von 4.000,00 EUR, die auch im Eigentum des S. steht. Darüber hinaus ist der S. Eigentümer eines Plotters im Wert von 1.000,00 EUR, den er zur Ausübung seiner Architektentätigkeit benötigt. Darüber hinaus verfügt er über einen PKW Jaguar im Wert von 80.000,00 EUR, mit welchem er die gehbehinderte Mutter täglich zum Arzt chauffieren muss.
Seine ebenfalls mit dem Schuldner in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehefrau verfügt über Schmuck in Wert von 150.000 EUR.
Auf einem im Eigentum des S. stehenden Wochenendgrundstück steht sein Motorrad, welches er unter einfachem Eigentumsvorbehalt für 15.000,00 EUR gekauft hat. Vom Kaufpreis sind zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung, lediglich Raten in Höhe von 10.000,00 EUR bezahlt.
Ein Konto des Schuldners, auf das sowohl seine Einnahmen als auch das monatliche Einkommen der Ehefrau i.H.v. 3.000,00 EUR eingehen, weist zum Zeitpunkt der Eröffnung ein Guthaben von 5.000,00 EUR auf. Die Ansprüche aus der Kontoverbindung sind unanfechtbar gepfändet.
3 Wochen nach der Insolvenzeröffnung stirbt die Mutter von S., der neben seinem Bruder zu 1/2 Erbe wird. Sie hinterlässt ein Hausgrundstück sowie Bargeld.
Was gehört zur Insolvenzmasse?
Klar, je ausführlicher desto besser, aber auch über stichpunktartige Lösungen würde ich mich sehr freuen. Danke schonmal im Voraus.
MfG
Insolvenzrecht Fallbeispiel Hilfe bitte!!!
Moderator: Verwaltung
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16441
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Insolvenzrecht Fallbeispiel Hilfe bitte!!!
Eigene Lösungsvorschläge?
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Re: Insolvenzrecht Fallbeispiel Hilfe bitte!!!
Leider gar nicht :/
Ich habe leider aufgrund meiner Arbeit die Vorlesung verpasst und die Dozentin hat nur die Fälle ohne Lösungsvorschläge hochgeladen. Deswegen bin ich so verzweifelt
Ich habe leider aufgrund meiner Arbeit die Vorlesung verpasst und die Dozentin hat nur die Fälle ohne Lösungsvorschläge hochgeladen. Deswegen bin ich so verzweifelt
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16441
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Insolvenzrecht Fallbeispiel Hilfe bitte!!!
Willst du denn den Master machen? Also, was sollen denn die reinen Lösungen dir bringen, wenn du keine rudimentären Kenntnisse hast.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
- TaxMan
- Urgestein
- Beiträge: 8335
- Registriert: Montag 14. März 2005, 18:59
- Ausbildungslevel: Wirtschaftsjurist
Re: Insolvenzrecht Fallbeispiel Hilfe bitte!!!
Mal ganz davon abgesehen, dass man später in der Praxis selten sagen kann: das hab ich in der Vorlesung verpasst, also habt Nachsicht.
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
- TaxMan
- Urgestein
- Beiträge: 8335
- Registriert: Montag 14. März 2005, 18:59
- Ausbildungslevel: Wirtschaftsjurist
Re: Insolvenzrecht Fallbeispiel Hilfe bitte!!!
Aber § 35 InsO dürfte schon mal ein Einstieg sein.
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.