[SteuerR] Gewerbesteuerliche Kürzung der Gewinnanteile

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Tibor
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Re: [SteuerR] Gewerbesteuerliche Kürzung der Gewinnanteile

Beitrag von Tibor »

Gedankengang ist richtig. Keine Kürzung oben (GmbH), weil keine MU. In der Tat eine blöde Gestaltung, aber:

1) man könnte prüfen, ob nicht oben die sog erweiterte Kürzung nach § 9 Nr 1 Satz 2 in Betracht kommt; Prüfungspunkt "eigener Grundbesitz" ist umstritten; bei VuV unten (KG) wird dieser zwar der GmbH zugerechnet, der BFH verweigert mE dennoch die Kürzung oben, wenn keine 100% Beteiligung. Da sind mE auch Revisionen anhängig.

2) Gestaltungsmaßnahme ist es auch, wenn die KG unten geprägt wird, dann ist diese Gewerbebetrieb und erhält selbst die erweiterte Kürzung; die GmbH oben kann dann die von dir geprüfte Mitunternehmerkürzung bekommen; aber auch hier gibt es eine Mindermeinung; Gosch in Blümich verweigert Kürzung oben, wenn unten die erweiterte Kürzung stattfindet; finde ich aber nicht konsistent.
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Re: [SteuerR] Gewerbesteuerliche Kürzung der Gewinnanteile

Beitrag von TaxMan »

Was heißt denn hier blöde Gestaltung? Sinn und Zweck des § 9 Nr. 2 GewStG ist doch die Vermeidung eines Kaskadeneffektes. Da auf der Ebene der KG keine GewSt entsteht, sehe ich auch keinen Grund für eine Anwendung des § 9 Nr. 2 GewStG auf Ebene der GmbH.

Interessanter ist da wirklich der Gedanke der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG.
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[SteuerR] Gewerbesteuerliche Kürzung der Gewinnanteile

Beitrag von Tibor »

Blöde Gestaltung, weil 1x GewSt; prägst du unten, hast du 2 verschiedene Kürzungen und 0x GewSt ;-)
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Re: [SteuerR] Gewerbesteuerliche Kürzung der Gewinnanteile

Beitrag von TaxMan »

Aber BV, was die Sache unter Umständen auch nicht besser macht.
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Re: [SteuerR] Gewerbesteuerliche Kürzung der Gewinnanteile

Beitrag von Tibor »

Bei VuV unten in der KG, wäre es doch ohnehin in der GmbH oben BV...
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Re: [SteuerR] Gewerbesteuerliche Kürzung der Gewinnanteile

Beitrag von TaxMan »

Ja das stimmt schon, nur wird sich der andere Gesellschafter uU bei dir bedanken, wenn dieser die Anteile im PV hält.
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Re: [SteuerR] Gewerbesteuerliche Kürzung der Gewinnanteile

Beitrag von Tibor »

Stimmt. Beim Zebra ist die erweiterte Kürzung ohnehin sehr umstritten.
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Re: [SteuerR] Gewerbesteuerliche Kürzung der Gewinnanteile

Beitrag von TaxMan »

Das Problem besteht m.E. darin, dass die Gesellschaft Steuersubjekt ist und somit eine Zurechnung iSd § 39 (2) Nr. 2 AO bei Anwendung des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG dem Wortlaut nach bedenklich ist.
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[SteuerR] Gewerbesteuerliche Kürzung der Gewinnanteile

Beitrag von Tibor »

Anh IV R 26/14 (Rz 52ff der Vorinstanz) bzw Aufsatz DStR 2014, 2208.
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Re: [SteuerR] Gewerbesteuerliche Kürzung der Gewinnanteile

Beitrag von TaxMan »

Ich hab mir mal dieses uralte BMF angeschaut. Die Lösung deiner Frage steht im selben Schreiben. Obwohl die Beteiligung an einer Personengesellschaft steuerrechtlich kein Wirtschaftsgut darstellt, wird aus Vereinfachung der Kapitalanteil an der Personengesellschaft nach der Spiegelbildtheorie "wie" ein Wirtschaftsgut bilanziert und fortentwickelt.
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Re: [SteuerR] Gewerbesteuerliche Kürzung der Gewinnanteile

Beitrag von Tibor »

BV unten = Spiegelbild des EK oben
PV unten = anteilige WG oben
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Re: [SteuerR] Gewerbesteuerliche Kürzung der Gewinnanteile

Beitrag von TaxMan »

Woohoo, noch knapper kann man es nicht runterbrechen (y)
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