Müssen alle Wände weiß gestrichen werden?

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Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Müssen alle Wände weiß gestrichen werden?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo liebes Team,

Da ich nun am umziehen bin brauche ich ein paar klare gesetztesregelungen zwecks Renovierung.

Die folgenden Klauseln stehen in meinen mietvertrag.

Der Vermieter schuldet während der Mietdauer keinerlei Schönheitsreparaturen. Die Kosten der Schönheitsreparaturen sind in den Mietzins nicht einkalkuliert.

Der Mieter kann während der Mietzeit auf seine Kosten Schönheitsreparaturen durchführen. Zum mietende ist das mietobjekt im fachmännisch gemauerten Zustand mit gereinigten Fußböden zu übergeben.


Dazu gehören insbesondere neben der Entsorgung der Abfälle, das anstreichen und tapezieren der Wände und Decken,
Eventuell das Streichen der türzargen,Heizkörper und sonstiger Versorgungsleitungen.

Rückgabe der mietsache:
Bei Ende des Mietvertrages hat der Mieter die mietsache fachmännisch renoviert , also raufasertapete gereist und teppich fachmännisch gereinigt zu übergeben.

So, nun habe ich in meiner Wohnung in jeden Raum eine Wand farbig, die ich nun wieder weiß streichen wollte, Decken wollte ich so lassen da es keine abnutzungsspuren gibt.

Sind die Klauseln rechtens?

Muss ich alle Wände und Decken mit weiß überstreichen?
Muss ich vielleicht gar nicht weißen?
Muss ich es von einem malerfachbetrieb ausführen lassen?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
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Tibor
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Re: Müssen alle Wände weiß gestrichen werden?

Beitrag von Tibor »

Hier keine Rechtsberatung. Für arme Mieter gibt's den Mieterschutzbund. Hier geschlossen.
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