[VOB] Vergaberecht

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Gelöschter Nutzer

[VOB] Vergaberecht

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo! :)

Mir ist heute eine Frage in den Kopf gestiegen, vllt. kann mir jemand helfen.

Es geht im Wesentlichen darum, dass in einer Ausschreibung 3 Referenzen vorgelegt werden sollen, die nicht älter als 24 Monate sein dürfen. Nun hat ein Bieter 3 Referenzen vorgelegt, von denen eine älter ist als 24 Monate. Jetzt frage ich mich, ob das ein formaler oder inhaltlicher Mangel ist (1. oder 2 Wertungsstufe) und demzufolge, ob eine Nachforderung verlangt werden muss oder ob der Bieter ausgeschlossen wird.

Es wäre ganz wundervoll, wenn es jemanden gäbe, der aus vollem Wissen schöpfen kann! ;)
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famulus
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Re: [VOB] Vergaberecht

Beitrag von famulus »

Unterschwellenbereich? Das ist wohl umstritten, m.E. aber ein inhaltlicher Mangel: die Referenzen "fehlen" ja nicht.

Das (Fehlen) ist nur der Fall, wenn die Unterlagen überhaupt nicht vorgelegt, unvollständig, nicht lesbar, nicht unterschrieben o.ä. sind und deshalb gar nicht geprüft werden können (Weyand, Vergaberecht, 14. Aufl. 2014, § 16 VOB/A Rn. 388). Die Grenzen sind zwar fließend, bereits bei ganz geringfügigen materiell-inhaltlichen Auswirkungen soll aber ein Nachweis aber schon nicht mehr nur als "formal fehlerhaft" eingestuft werden können (VK Münster, Beschl. v. 17.01.2013 - Az.: VK 22/12). Anders sieht das aber u.a. die 1. VK Bund: "[Eine Eignungsunterlage gilt als nicht vorgelegt] auch dann, wenn sie nicht so vorgelegt wurde, wie der öffentliche Auftraggeber sie gefordert hatte, sei es hinsichtlich der einzuhaltenden Form, des Umfangs der vorzunehmenden Angaben oder der Gültigkeitsdauer der vorzulegenden Erklärungen" (1. VK Bund, Beschl. v. 21.08.2013 - Az.: VK 1 - 67/13).

Ich sehe das so: Die Referenz liegt vor, entspricht aber nicht den inhaltlichen Anforderungen des Auftraggebers an das Alter. Eine Nachforderung muss und darf nicht erfolgen, denn das würde dem Bieter eine inhaltliche Nachbesserung seines Angebots ermöglichen.

War das jetzt Rechtsberatung?
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
Gelöschter Nutzer

Re: [VOB] Vergaberecht

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Okay, so habe ich mir das im Grunde genommen auch gedacht, aber sicher ist sicher! :)

Vielen Dank für die schnelle Antwort! :)
Gelöschter Nutzer

Re: [VOB] Vergaberecht

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Muss die Geltung der VOB eigentlich in der Ausschreibung festgelegt sein, oder reicht das auch bei Angebotsannahme (Zuschlag)?
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famulus
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Re: [VOB] Vergaberecht

Beitrag von famulus »

Die Frage verstehe ich nun überhaupt nicht.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
Tobias__21
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Re: [VOB] Vergaberecht

Beitrag von Tobias__21 »

Ich glaube, es war Rechtsberatung :)
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Gelöschter Nutzer

Re: [VOB] Vergaberecht

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Naja es geht darum, dass die Geltung der VOB ja vertraglich vereinbart sein muss. Nun ist die Frage, ob der Hinweis auf Geltung der VOB bereits in der Ausschreibung vorhanden sein muss, oder ob der Öffentliche Auftraggeber auch bei Zuschlagserteilung, also Angebotsannahme noch sagen kann - ach übrigens, der Vertrag richtet sich nach der VOB.
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Tibor
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Re: [VOB] Vergaberecht

Beitrag von Tibor »

Tja, ein Vergaberechtsanwalt wird das im Einzelfall gern prüfen. Hier gibt es aber keine (kostenfreie) Rechtsberatung. Geschlossen.
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