Fall Urheberrecht

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Le89
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Fall Urheberrecht

Beitrag von Le89 »

Hallo Zusammen, hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Haben jetzt Urheberrecht in der Uni begonnen und sollen direkt eine Fall gutachterlich lösen. Da ich (wir) also noch nicht lange mit dem Urheberrecht zu tun haben, bin ich mir unsicher was die Ansprüche angeht.
Folgender Fall (Kurzfassung) mit meinen AGL:

K (Kinderbuchautor) und begabter Zeichner. Abenteuerreihe "Pete & Pepper". Gestaltet Buchcover und Zeichnungen in den Kapiteln selbst.

Hauptfiguren sind optisch und charakteristisch sehr detailreich beschrieben. Ebenso ihre Abenteuer. Buchaufbau das Gleiche.

L (Lehrerin) an G (Grundschule).

L vom S (Schulbuchverlag) beauftragt ein Lesebuch für den Deutschunterricht anzufertigen. Für L geringe Gewinnbeteiligung an jedem verkauften Exemplar. S sichert der G zudem 100 kostenlose Exemplare zu.

Hauptfiguren (optisch, charakteristisch), Abenteuer und Buchaufbau (Kapitel, Seitenanzahl usw.) sind nahezu identisch!

Frage: K ist der Meinung, dass weder die Geschichte noch die Figuren und die dazugehörigen Zeichnungen verwendet werden dürfen. Welche urheberrechtlichen Ansprüche kann K geltend machen?

Überlegungen:

K gegen L Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung aus § aus § 97 Abs.1 UrhG i.V.m. § 15 Abs.1 i.V.m. §§ 16 Abs.1 , 17 Abs.1 und § 23 UrhG

K gegen L Anspruch auf Schadensersatz aus § 97 Abs.2 UrhG.

K gegen L Anspruch aus § 812 Abs.1 S.1 Alt.2 Bgb.

:( Fallgutachten sind LEIDER nicht so meine Stärke... Ich bin mir nicht mal sicher ob der Anspruch gegen die L oder nicht doch gegen den Verleger gestellt werden muss...

Bevor ich hier 20 Seiten völligen Humbuck schreibe wollte ich wissen ob ich hier total auf dem Holzweg bin.

Ich bin für jeden Tipp sehr dankbar.
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Baron
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Re: Fall Urheberrecht

Beitrag von Baron »

Tipp: BGH, Az. I ZR 52/12.

Schwerpunkt der Frage ist nicht, welche Ansprüche es theoretisch geben kann. Die von Dir gefundenen Anspruchsgrundlagen sind ja alle richtig. Es geht bei der Frage eher darum, inwieweit K's Werke geschützt sind.
Le89
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Re: Fall Urheberrecht

Beitrag von Le89 »

Danke für deine Antwort :) Das hilft mir bereits weiter.

Dann habe ich vielleicht doch nicht alles falsch gemacht.

Ich habe mein Gutachten (bisher) wie folgt aufgebaut:


1. Teil: Ansprüche des K gegen die L auf Beseitigung und Unterlassung aus § 97 Abs.1 UrhG i.V.m. § 15 Abs.1 i.V.m. §§ 16 Abs.1, 17 Abs.1 und § 23 UrhG

A. ANWENDBARKEIT DES DEUTSCHE URHG

B. VERLETZUNG EINES NACH DEM URHG GESCHÜTZTEN IMMATERIELLEN GEGENSTANDES

I. Urheberrecht (Werk § 1-5)
1. Werk der bildenden Kunst, § 2 Abs.1 Nr.4, Abs.2 UrhG
a). Persönliche Schöpfung
b). Wahrnehmbare Formgestaltung
c). Geistiger Gehalt
d). Eigenpersönliche Prägung
e). Zwischenergebnis zu 1
2. Schriftwerk, § 2 Abs.1 Nr.1 UrhG
a). Persönliche Schöpfung
b). Wahrnehmbare Formgestaltung
c). Geistiger Gehalt
d). Eigenpersönliche Prägung
e). Zwischenergebnis 2
3. Zwischenergebnis I

II. Urheberschaft und Rechtsinhaberschaft des K

III. Urheberrechtliche relevante oder urheberrechtsfreie Handlung der L

C. RECHTSVERLETZUNG

I. Verletzungshandlung in Deutschland

II. Verletzung eines im Urheberrecht geschützten Rechts
1. Vervielfältigungsrecht, § 16 Abs.1 UrhG
2. Verbreitungsrecht, § 17 Abs.1 UrhG
3. Wiederholungsgefahr der Rechtsverletzung
4. Zwischenergebnis zu I.

III. Schranken
1. Zeitliche Schranken
2. Inhaltliche Schranken
a). Zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch § 53 Abs.2 UrhG
a). Abgrenzung § 23 - § 24 UrhG
b). Zwischenergebnis zu 2.
3. Zwischenergebnis zu III.

D. ERGEBNIS


Und dann wollte ich eigentlich den nächsten Ansprüche prüfen... usw

2. Teil: Anspruch des K gegen die L auf Schadensersatz gem. § 97 Abs.2 UrhG
A. WIDERRECHTLICHE VERLETZUNG EINES IM URHG GESCHÜTZTEN RECHTS
B. VERSCHULDEN DES TÄTERS
I. Vorsatz
II. Fahrlässigkeit
C. SCHADENSBERECHNUNG BEI VERMÖGENSSCHÄDEN
I. Konkreter Schaden (§§ 249-252 Bgb), § 97 Abs.2 S.1 UrhG
II. Herausgabe des Verletzergewinns, § 97 Abs.2 S.2 UrhG
D. Ergebnis

3. Teil: Anspruch des K gegen die L auf Herausgabe der Gewinne aus § 318 Abs.1 S. Alt.2 Bgb
...

Ich habe bereits 18 Seiten geschrieben... Insgesamt gibt es noch zwei weitere Fallfragen und wir dürfen 20 +2 Seiten schreiben!

Wie baue ich meine Lösung denn am besten auf? Muss ich dann (laut Fallfrage 1) nicht die einzelnen Ansprüche durchprüfen?
Mein Schwerpunkt liegt wie man der Gliederung (1. Teil) vielleicht entnehmen kann auch bei der urheberrechtlichen Schutzwürdigkeit der Zeichnungen, Figuren, und der Abenteuerreihe insg.

Und noch eine Frage, müssen sich die Ansprüche des K gegen die L oder den Verlag richten? Die L wurde ja vom Verlag beauftragt ein Buch anzufertigen. Wie ist das dann?
Muss das gegen den Verlag gehen? Eigentlich hat der das Buch der L vervielfältigt und verbreitet. Die L hat doch lediglich das Bearbeitungsrecht verletzt oder?
Oh mein Gott..hoffentlich schreibe ich hier nicht nur Blödsinn :eeeek:
Le89
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Re: Fall Urheberrecht

Beitrag von Le89 »

Zu der Frage welche Ansprüche K geltend machen kann:

L (Lehrerin) -> unfreie Benutzung (§ 24 UrhG) => Unterlassung

S (Verlag) -> vervielfältigt und Verbreitet => Beseitigung und Unterlassung

SE aus 97 Abs.2 UrhG und 812 I 1 2.Alt Bgb dann gegen beide? S und L?
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Tibor
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Re: Fall Urheberrecht

Beitrag von Tibor »

20 Seiten Fallgutachten? Ist das eine Hausarbeit?
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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