Ich dachte Du bist Beamter und beginnst bald ein Jurastudium?
Das ist jetzt nicht zufällig ein Fall aus der Steuerverwaltung?
[SteuerR] Einbringung und spätere Veräußerung der Anteile
Moderator: Verwaltung
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Re: [SteuerR] Einbringung und spätere Veräußerung der Anteil
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Re: [SteuerR] Einbringung und spätere Veräußerung der Anteil
Ach soooooo. Entschuldigung, ich wollte auch mal Moderator spielen
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- Tibor
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Re: [SteuerR] Einbringung und spätere Veräußerung der Anteil
2. Alternative, denn die 500k sind nicht "eingebracht"; sie sind vielmehr aus dem PV des Einbringenden gekommen.
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Re: [SteuerR] Einbringung und spätere Veräußerung der Anteil
Ich habe den Fall so verstanden, dass die GmbH die Schuld aus dem PV des einbringenden Einzelunternehmers übernimmt. Der EU bringt seinen Betrieb ein und erhält als Gegenleistung die neuen Anteile und die Befreiung von einer privaten Schuld. Also war die Schuld auch nicht Gegenstand der Einbringung durch den Einzelunternehmer; sie war ja nicht betrieblich. Aber das nur mein Verständnis ohne Blick in Kommentare.
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