Hallo zusammen,
habe eine Frage zum Insolvenz bzw. Sachenrecht:
Bsp.: Firma A kauft bei Firma B Maschinenteile. Weil B aber nicht genügend Platz hat, sollen die Sachen nicht bei B gelagert werden, sondern bei Firma S, einem Subunternehmen der A.
Die Gegenstände werden nun also bei Firma S gelagert. B hat mit dieser Firma S keinerlei vertragliche Beziehungen.
Was passiert aber, wenn der Subunternehmer S irgendwann insolvent wird? Worauf muss man achten, damit Firma B ohne Probleme wieder an ihre Maschinenteile kommt? Es soll also vermieden werden, dass die Sachen in die Insolvenzmasse gelangen.
Meine Idee: Zunächst einmal müsste im Kaufvertrag von A und B geregelt werden, dass und wie das Eigentum auf B übergeht.
Zum Beispiel dadurch, dass S als Besitzdiener die Sache für B besitzt.
Oder liegt nicht eigentlich schon ein Besitzkonstitut nach § 930 vor, wenn Firma A die Sachen durch S für B lagern lässt.
DAnn wäre ja erstmal geklärt, dass B Eigentümer ist. Und dann hätte B doch ein Aussonderungsrecht an den Sachen, da es Eigentümer ist.
Oder habt ihr noch andere Tipps?
Wie verhindert man, dass eine Sache zur Insolvenzmasse wird?
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Re: Wie verhindert man, dass eine Sache zur Insolvenzmasse w
Mit Hilfe des Verwahrvertrages oder des Lagervertrages sowie eines Lieferscheines und äußerstenfalls dem Kaufvertrag dürfte sich das Aussonderungsrecht des Eigentümers wohl hinreichend darlegen lassen. Die Sachen müssen natürlich bestimmbar sein. Wenn es sich bei den Maschinenteilen um 5kg M6-Muttern in einem 20t-Haufen weiterer M6-Muttern gleicher Art handelt, dann wird es schwierig. Dann sind natürlich noch Sachverhaltsvarianten denkbar, bei denen die gesellschaftrechtlichen Verhältnisse plötzlich doch eine Rolle spielen...