Ich bin leider im Bilanzrecht etwas eingerostet: Wenn eine Betriebsprüfung bestimmte Werte in der Steuerbilanz nicht anerkennt, sollte das ja keine Auswirkungen auf die entsprechenden Werte in der Handelsbilanz und ggfs. die Ansprüche der Gesellschafter auf Gewinnausschüttung etc. haben.
Allein mir fehlt der normative Anknüpfungspunkt.
[SteuerR/BilanzR] Anpassung Handelsbilanz nach BP?
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[SteuerR/BilanzR] Anpassung Handelsbilanz nach BP?
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen.
Die Kenntnis aber häufig.
Die Kenntnis aber häufig.
- Tibor
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Re: [SteuerR/BilanzR] Anpassung Handelsbilanz nach BP?
Kurz und knapp: Bei einer GmbH müsste der von. Der Gesellschafterversammlung festgestellte JA nichtig sein, um ihn nochmals zu ändern. Wenn nur Steuerbilanzpositionen fehlerhaft sind, hat das keine Nichtigkeit der HBil zur Folge.
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