Aufklärungspflicht durch RA

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Gelöschter Nutzer

Aufklärungspflicht durch RA

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich kann leider nicht sagen um welche Rechtsform es sich handelt!!!

Um mein Anliegen zu beschreiben muss ich leider etwas ausholen...

Ich habe im Sommer 2014 beschlossen meinen alten Arbeitgeber zu verlassen.
Da ich aber ein nach vertragliches Wettbewerbsverbot (bestand seit 4 Jahren) hatte aber leider keine
Rechtschutz um einen Anwalt damit zu beauftragen habe ich kurzerhand eine abgeschlossen. In den AGBs
der Versicherung stand halt bei Arbeitsrecht 6 Monate nach Abschluss warten/Sperre.
Ich bin dann im Februar zu einem Anwalt meiner Wahl gegangen und habe ihn auch darüber informiert das ich
halt 6 Monate warten musste da der Vertrag frisch abgeschlossen wurde.
(Den orig. Vertrag hatte ich bei meinem 1.Gespräch dabei, der RA hat sich den Vertrag angeschaut und die VersicherungsNr. aufgeschrieben).

Um die Sache etwas zu verkürzen:
Mein Anwalt hat sich danach nicht gerührt, ich habe mehrfach versucht ihn zu erreichen!
Leider immer eine Sekretärin am Tel. gehabt die mir sagte er würde mich zurück rufen...(was er nicht tat)
Das ging ca. 8-10 Wochen so. Dann hat sich mein RA doch bei mir gemeldet nachdem ich ihm per Mail geschrieben habe das ich mir einen neuen Anwalt suche wenn ich keine Antwort bekomme. Seine Ausrede er hätte so viel zu tun und es würde nun voran gehen hätte er sich schenken können.
Erneut wieder keine Reaktion über mehrere Wochen.
Ich habe dann die Angelegenheit mit meinem ehem. Chef selber geregelt und meinem RA geschrieben das er sich um nichts mehr kümmern braucht da ich mich der Sache selber angenommen habe. Darauf kam ein schreiben meines tollen RA das sich der gegnerische Anwalt noch nicht gemeldet hat!?


Jetzt kommt meine eigentliche Frage:

Ich bekam im August eine Rechnung von meinem Anwalt über 546€ für eine Leistung die ich nicht bewerten kann.
Laut dem RA würde die Versicherung nicht zahlen da der Streitfall vor dem Versicherungsfall eingetreten ist???
Ich hatte darauf hin die Versicherung angerufen und nachgefragt ob das richtig ist welche mit JA antwortete das würde
aber bei allen Versicherungen so sein. Wenn das stimmt hätte mein Anwalt mich dann nicht darauf hinweisen müssen das ich diesen Streitfall eh selber zahlen muss?????

Ich habe kein Problem damit die 150€ Selbstbeteiligung zu zahlen, aber 546€ für eine Leistung die keine wahr sehe ich nicht ein.
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Tibor
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Re: Aufklärungspflicht durch RA

Beitrag von Tibor »

Auch Honorarberatung ist Rechtsberatung, die es hier nicht gibt. Geschlossen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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