Hallo zusammen,
ist es eigentlich möglich, dass man Forderung auch noch dann zur Tabelle anmelden kann bzw. bereits getätigte Anmeldungen noch korrigieren, wenn das Insolvenzverfahren schon aufgehoben worden ist?
Meines Erachtens doch nicht, denn wer sollte jetzt noch die Prüfung der Anmeldungen vornehmen.
Kann man dann solche Forderungen wieder ganz normal gegen den jeweiligen Schuldner geltend machen?
Anmeldung zur Insolvenztabelle nach VErfahrensaufhebung?
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