In einer Zeugnisberichtigungsklage hat die Beklagte in der schriftlichen Vorverhandlung erklärt, dass die Ansprüche der Klägerin aufgrund der Ausschussfristen bereits verjährt sind. Daraufhin hat das Gericht den beklagten aufgefordert, bis zum 05.01.16 darzulegen, welche Ausschussfristen auf welcher Grundlage auf das Arbeitsverhältnis Anwendung fanden. Im Übrigen wurde der Beklagte ca. 5,5 Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses schriftlich aufgefordert das Arbeitszeugnis anzupassen.
Meine Frage:
Die Beklagte hat bis zum o.g. Termin keine Erklärung abgegeben.
Muss hier der Kläger aktiv werden und beim Gericht beantragen, dass die Ansprüche nicht verjährt sind und die Zeugnisberichtigungsklage berechtigt ist?
Für eine Einschätzung wäre ich euch dankbar.
Zeugnisberichtigungsklage - Verjährung
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Zeugnisberichtigungsklage - Verjährung
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Sonntag 17. Januar 2016, 15:11, insgesamt 1-mal geändert.
- Tibor
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Re: Zeugnisberichtigungsklage - Verlährung
Was sagt denn der Klägerbevollmächtigte?
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Re: Zeugnisberichtigungsklage - Verlährung
Wir kämpfen alleine gegen einen AGTibor hat geschrieben:Was sagt denn der Klägerbevollmächtigte?
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Re: Zeugnisberichtigungsklage - Verjährung
Dann gilt: Hier keine Rechtsberatung. Geschlossen.
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