[SteuerR] Umsatzsteuer Hoheitsträger

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markus87
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[SteuerR] Umsatzsteuer Hoheitsträger

Beitrag von markus87 »

Eine Gemeinde oder ein Land verkauft Maschinen, die bislang hoheitlich genutzt wurden. Ich halte es für umsatzsteuerpflichtig (da ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen wird); habe aber nichts eindeutiges zur Abgrenzung gefunden, wann USt auszuweisen (und abzuführen) ist.
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Tibor
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Re: [SteuerR] Umsatzsteuer Hoheitsträger

Beitrag von Tibor »

Schau mal § 2 Abs 3 UStG; der gilt mE für 2016 noch. Muss irgendwo im § 27 stehen.
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markus87
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Re: [SteuerR] Umsatzsteuer Hoheitsträger

Beitrag von markus87 »

Danke. Verstehe ich die Aufhebung von Abs. 3 dahingehend richtig, dass mit der Aufhebung die Umsatzsteuerpflicht ausgedehnt wird?
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Tibor
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Re: [SteuerR] Umsatzsteuer Hoheitsträger

Beitrag von Tibor »

Jetzt gibt's den großen § 2b UStG; der soll unionsrechtskonform sein.
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markus87
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Re: [SteuerR] Umsatzsteuer Hoheitsträger

Beitrag von markus87 »

Danke! Bis 2021 gibt es ja ein Wahlrecht zugunsten des alten Rechts. Bin mal gespannt wie die großen jPdöRs damit umgehen.

Übrigens auch spannend, einfach mal im UStG querzulesen. Kurios finde ich zB die allgemeine Befreiung von Blinden, die nicht mehr als 2 Arbeitnehmer (plus Lehrlinge plus Familienmitglieder) beschäftigen. Wie rechtfertigt man denn die Ungleichbehandlung aller anderen Schwerbehinderten?
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Tibor
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Re: [SteuerR] Umsatzsteuer Hoheitsträger

Beitrag von Tibor »

Das hamwa schon imma so gemacht.
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