Hallo,
nehmen wir an ein Schuldner im Insolvenzverfahren befindet sich in der Wohlverhaltensphase und hat ein Haus teilweise in Raten und teilweise über eine Leibrente gekauft. Der ehemalige Besitzer hat Wohnrecht. Durch Pflegebedürftigkeit muss der Besitzer nun zum Schuldner ziehen in einen anderen Ort. Kann jetzt der Schuldner während der WVP das Haus vermieten, und was geschieht mit den Mieteinnahmen ? Wenn sie an den Treuhänder abgeführt werden müssen, kann man dann die Leibrente gegenrechnen oder eine Abschreibung?
Vielen Dank im Voraus für alle Antworten
[IR] Mieteinnahmen während Wohlverhaltensphase
Moderator: Verwaltung
- Tibor
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Re: [IR] Mieteinnahmen während Wohlverhaltensphase
Hier gibt es keine Rechtsberatung. An den Treuhänder bzw Insolvenzgericht bzw Anwalt wenden. Geschlossen.
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