Hallo Forum,
Mich würde eure Meinung interessieren.
Wenn eine deutsche Kanzlei im Namen und im Auftrag eines ausländischen Mandanten eine Urheberrechtsverletzung begeht und diese Verletzung auch nur in Deutschland begangen worden sein kann (durch die Kanzlei), macht es dann Sinn diese Urheberrechtsverletzung (gegen den Mandanten) bei dem Gericht geltend zu machen, da für den Sitz der Kanzlei zuständig ist? Oder ist es logischer und richtig die Urheberrechtsverletzung am Ort des Inhabers des Urheberrechte geltend zu machen?
Marian
Ort der Urheberrechtsverletzung
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