[IPR] Art. 2 Rom I

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Tobias__21
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[IPR] Art. 2 Rom I

Beitrag von Tobias__21 »

Kann mir jemand mal bitte den Art. 2 I Rom I erklären? Ich weiss nicht, ob ich den richtig verstehe

Angenommen Art. 4 I a Rom I ist anwendbar. Der Verkäufer aus einem Drittstaat verkauft eine Sache in Frankreich an einen französischen Käufer. Nach Art. 4 I a Rom I dürfte doch jetzt das Recht des Drittstaates Anwendung finden. Erschöpft sich jetzt Art. 2 I Rom I in dem Hinweis, dass dieses Recht auch anzuwenden ist, wenn es sich nicht um das Recht eines Mitgliedstaates handelt?
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Riven
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Re: [IPR] Art. 2 Rom I

Beitrag von Riven »

Richtig, damit ist gemeint, dass die Kollisionsnormen der Rom I-VO (dasselbe gilt für die übrigen Verordnungen zum IPR) unabhängig davon gelten, ob das Recht eines Mitgliedsstaates oder das eines Drittstaates zur Anwendung gelangen würde. Solche nennt man allseitige Kollisionsnormen. Die gelten für alle Fälle, mit oder ohne Bezug zur EU. Die Verordnungen sind quasi universell anwendbar.

Ausnahme: Es gibt mit dem betroffenen Drittstaat einen völkerrechtlichen Vertrag, der seinerseits fallrelevante Kollisionsnormen enthielte - jedenfalls soweit das Unionsrecht jünger ist.
Tobias__21
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Re: [IPR] Art. 2 Rom I

Beitrag von Tobias__21 »

Ich danke Dir!
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OJ1988
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Re: [IPR] Art. 2 Rom I

Beitrag von OJ1988 »

Es ist also quasi egal, ob das Land, das neben Deutschland "im Raum steht", Mitglied der EU ist. In Examenssachverhalten ist das standardgemäß dann die Schweiz.
Tobias__21
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Re: [IPR] Art. 2 Rom I

Beitrag von Tobias__21 »

Kam tatsächlich so mit der Schweiz im Examen. Dort wurde ein Boot in der Schweiz repariert. Auftraggeber war aber nicht der Eigentümer, sondern ein (unberechtigter) Besitzer. Der Eigentümer wollte dann das Boot heraus haben. Ich bin da über 45 EGBGB zur Anwendung deutschen Rechts gekommen. Heimathafen des Bootes war in Deutschland.
Dann war noch was mit dem vermeintlichen Werkunternehmerpfandrecht, was iRd § 986 zu prüfen. Da bin ich dann über 45 II EGBGB bei Rom I gelandet und dort Art. 6 Rom I (der Auftraggeber war Verbraucher)
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