Wenn seitens einer (niedersächsischen) Kommune freiberufliche Leistungen vergeben werden, wie hat das Vergabeverfahren auszusehen?
Der Schwellenwert für den Anwendungsbereich der wird in den wenigsten Fällen erreicht werden, weder die VGV noch die NWertVO sind bei freiberuflichen Leistungen anwendbar.
Gelten somit bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen ausschließlich die haushaltsrechtlichen Grundsätze (wirklich relevant dürfte nur der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sein)?
Falls ja: Wie hat man sich das praktisch bei freiberuflichen Leistungen vorzustellen, bei denen eine Gebührenordnung in Kraft ist? Würde es dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit genügen, bei jeder Vergabe die gleiche Kanzlei (die nach Gebührenordnung abrechnet) zu beauftragen, da Wettbewerber so oder so kein besseres (i.S.v. preiswerteres) Angebot machen können?
Vergabe freiberuflicher Leistungen
Moderator: Verwaltung
- apfelschorle
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Re: Vergabe freiberuflicher Leistungen
Vorbehaltlich irgend welcher mir unbekannter Verwaltungserlasse: Ja.apfelschorle hat geschrieben:Gelten somit bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen ausschließlich die haushaltsrechtlichen Grundsätze (wirklich relevant dürfte nur der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sein)?
Das würde ich - abgesehen davon, dass die meisten Gebührenordnungen ja schon auch gewisse Spielräume lassen - schon deshalb bezweifeln wollen, weil "besseres Angebot" in den meisten Fällen nicht (nur) "preiswerteres Angebot" bedeuten wird. Man wird je Auftrag ggf. differenzieren müssen nach Eignung (z.B. Referenzen, sachliche/persönliche Ausstattung, Deckungssummen der Haftpflichtversicherung) und/oder bestimmten Ausführungsmodalitäten (z.B. Erreichbarkeit bzgl. Erläuterungen und Nachfragen, Mandatsbedingungen, Stundensatzhöhe ggf. aufgeschlüsselt nach Beraterposition).apfelschorle hat geschrieben:Würde es dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit genügen, bei jeder Vergabe die gleiche Kanzlei (die nach Gebührenordnung abrechnet) zu beauftragen, da Wettbewerber so oder so kein besseres (i.S.v. preiswerteres) Angebot machen können?
Meist wird ja "empfohlen", unterschwellige freiberufliche Leistungen zumindest "in Anlehnung an die VOF" im Leistungswettbewerb zu vergeben.
Edit: hier gibt es noch einen (älteren) Fachbeitrag zu dem Thema: https://www.bundesanzeiger-verlag.de/fileadmin/BIV-Portal/Dokumente/fachbeitraege/VNav_5-11_Fachartikel.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar