Hallo,
eine Frage zur Betriebsvereinbarung: Darf eine solche ohne weiteres am schwarzen Brett o.ä. ausgehängt werden, wenn darin die Namen von Mitarbeitern, für welche Ausnahmeregelungen gelten, genannt werden, oder ist dies aus datenschutzrechtlicher Sicht bedenklich?
mfg
[ArbeitsR] Betriebsvereinbarung Datenschutz
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Re: [ArbeitsR] Betriebsvereinbarung Datenschutz
Grundsätzlich muss gewährleistet sein, dass alle betroffenen Mitarbeiter Einsicht in die Betriebsvereinbarungen nehmen können. In dem konkreten Fall finde ich es fraglich, dass in einer Betriebsvereinbarung solche individuellen Regelungen für einzelne Mitarbeiter aufgenommen werden. Da fällt mir spontan das Verbot der Gesetzgebung für den Einzelfall ein.