Vergaberecht

ArbeitsR, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Grundlagenfächer, InternetR, Steuer- und SteuerstrafR, Wirtschafts- und WettbewerbsR sowie sonstige Nebengebiete

Moderator: Verwaltung

Antworten
Benutzeravatar
Effi
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5278
Registriert: Sonntag 18. Juni 2006, 19:12
Ausbildungslevel: RA

Vergaberecht

Beitrag von Effi »

Kann mir jemand folgende Regelungen in einfachen Worten erklären?

Bei der Vergabe von Aufträgen zur Durchführung von Einzelmaßnahmen, für die die Zu-wendung eingesetzt wird, sind die nach dem Gemeindewirtschaftsrecht anzuwendenden Vergabevorschriften, die Richtlinien für die bevorzugte Berücksichtigung bestimmter Be-werber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und, wenn die Zuwendung 25.000 EUR, übersteigt, die Verdingungsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – (VOL) zu beachten.

Absatz 1 gilt nicht für die Förderung solcher Maßnahmen von Gemeinden, bei denen sie eigene Bauvorhaben durch Beteiligung an Baumaßnahmen eines privaten Dritten durch-führen lässt und der gemeindliche Anteil an dieser Maßnahme – gemessen am finanziellen Volumen – weniger als 50 v.H. beträgt.

Verpflichtungen des Zuwendungsempfängers, aufgrund von Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – und der Vergabeverordnung (VgV), den Abschnitt 2 der VOB/A bzw. VOL/A sowie die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) anzuwenden oder andere Vergabebestimmungen einzuhalten, bleiben unberührt.
I want to believe.
Niederegger
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1531
Registriert: Donnerstag 26. April 2007, 16:03
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Vergaberecht

Beitrag von Niederegger »

Ich mache mal einen ersten Versuch als Ahnungsloser:

Eine Gemeinde hat eine Subvention/Geld von einer öffentlichen Stelle bekommen. Wenn sie dieses Geld bestimmungsgemäß ausgibt, hat sie dabei dieselben öffentlich-rechtlichen Beschränkungen zu beachten wie wenn sie Aufträge direkt aus ihrem Eigenvermögen finanzieren würde. Bei Überschreitung der 25.000 € Grenze ist zusätzlich die VOL zu beachten.
Bei Baumaßnahmen entkommt die Gemeinde unter den Voraussetzungen des Absatz 2 der öffentlich-rechtlichen Regulierungslust nach Absatz 1.
Außerdem gibt es noch ein paar weitere Gesetze, an denen leider kein Weg vorbeiführt (Absatz 3).
Hm.
Simplex sigillum veri.
Benutzeravatar
Effi
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5278
Registriert: Sonntag 18. Juni 2006, 19:12
Ausbildungslevel: RA

Re: Vergaberecht

Beitrag von Effi »

Danke für deine Gedanken!

Mir bereitet die Formulierung "Maßnahmen von Gemeinden, bei denen sie eigene Bauvorhaben durch Beteiligung an Baumaßnahmen eines privaten Dritten durchführen lässt" Probleme.

Was für Maßnahmen sind damit gemeint? Kann das z.B. eine Vereinbarung nach § 164a Abs. 3 S. 2, 177 BauGB sein? Aber ist das dann ein eigenes Bauvorhaben der Stadt, obwohl sie in diesem Fall nicht Eigentümerin (=kein EIGENES Bauvorhaben) ist oder muss ich die städtebauliche Sanierungsmaßnahme unter "eigenes Bauvorhaben" subsumieren?
I want to believe.
Niederegger
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1531
Registriert: Donnerstag 26. April 2007, 16:03
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Vergaberecht

Beitrag von Niederegger »

Meinungsäußerungen ohne jedes Hilfsmittel und ohne Ahnung vom Vergaberecht sind ein bißchen abenteuerlich...
Aber dem Absatz 2 Deiner eingangs zitierten Vorschrift ist doch wohl zumindest einschlußweise die Aussage zu entnehmen, dass eigene gemeindliche Baumaßnahmen prinzipiell auch durch Beteligung an Baumaßnahmen eines privaten Dritten durchgeführt werden können. Der private Dritte (Besteller der Werkleistung) wird typischerweise aber auch Grundstückseigentümer sein. Die "eigene" Baumaßnahme wird also wohl nicht an fehlendem Grundstückseigentum der Gemeinde scheitern können, weil sonst die Ausnahme nach Absatz 2 der Ausgangsvorschrift (ziemlich) leerliefe.
M. a. W.: Die Sanierungsmaßnahme kann eigenes Bauvorhaben der Gemeinde sein. Trägt die Gemeinde hierbei weniger als die Hälfte der Gesamtkosten, ist sie von den öffentlichrechtlichen Bindungen nach Absatz 1 frei. So. ;)
Simplex sigillum veri.
Benutzeravatar
Effi
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5278
Registriert: Sonntag 18. Juni 2006, 19:12
Ausbildungslevel: RA

Re: Vergaberecht

Beitrag von Effi »

yes! Du bestätigst meine Rechtsauffassung! Ich danke ganz herzlich! =D> =D>
I want to believe.
Benutzeravatar
famulus
Fossil
Fossil
Beiträge: 10254
Registriert: Freitag 12. März 2004, 12:55
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Vergaberecht

Beitrag von famulus »

Absatz 1 richtet sich m. E. in erster Linie an Zuwendungsempfänger, die bei der Auftragsvergabe grundsätzlich nicht dem Vergaberecht unterliegen (PPP?). Für Gemeinden dürften diese Vorschriften ohnehin gelten und sehr wahrscheinlich auf Grund von Vorschriften, von denen mit einer Förder-VV nicht so ohne Weiteres abgewichen werden könnte.

Mit Absatz 2 ist dann m. E. der Fall gemeint, in dem ein der Gemeinde zugute kommendes Bauvorhaben von einem Dritten (PPP?) beauftragt wird.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
Benutzeravatar
Effi
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5278
Registriert: Sonntag 18. Juni 2006, 19:12
Ausbildungslevel: RA

Re: Vergaberecht

Beitrag von Effi »

Bei dem Zuwendungsempfänger handelt es sich hier um die kommunale GmbH der Stadt. Deswegen ist das nicht so einfach mit der öffentlichen Auftraggebereigenschaft und auch der Frage ob die Ausnahme von Absatz 1 hier greift.
I want to believe.
Niederegger
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1531
Registriert: Donnerstag 26. April 2007, 16:03
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Vergaberecht

Beitrag von Niederegger »

Mozart. O:)
Simplex sigillum veri.
Benutzeravatar
batman
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8287
Registriert: Donnerstag 29. April 2010, 12:06
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Vergaberecht

Beitrag von batman »

Diese Antwort löst alle Probleme :D
julée
Fossil
Fossil
Beiträge: 13077
Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Vergaberecht

Beitrag von julée »

Ich bin mir da nicht so sicher...
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16441
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Vergaberecht

Beitrag von Tibor »

Niederegger hat geschrieben:Mozart. O:)
MOD: Ich habe mal die anderen 6 Postings gelöscht.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Antworten