[ArbR] vorsätzliche Scheinselbständigkeit

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Gelöschter Nutzer

[ArbR] vorsätzliche Scheinselbständigkeit

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo Liebe Experten,

ich möchte Euch gerne einen fiktiven Fall schildern, da ich mich momentan ein wenig mit Arbeitsrecht und Strafrecht beschäftige....

Folgender Sachverhalt wird angenommen:

A arbeitet seit mehreren Jahren für ein mittelständisches Unternehmen als Angestellter. Er erhält die betriebsbedingte Kündigung und bekommt sogar eine kleine Abfindung. A ärgert sich allerdings sehr über die Kündigung, weil er weiss, dass der Arbeitgeber aktuell und in der Vergangenheit mehrere Scheinselbständige beschäftigt um sich so die Kosten für Sozialversicherung usw. zu sparen.

Auch A wurde die Möglichkeit der Selbständigkeit unterbreitet, was er allerdings ablehnt. Darauf erfolgt wie bereits erwähnt die Kündigung und eine Abfindung. In dem Abfindungsvertrag steht unter anderem folgendes:

.....verpflichtet sich, gegenüber jedermann Verschwiegenheit über Angelegenheiten des Arbeitgebers zu wahren, die ihm in seiner dienstlichen Eigenschaft anvertraut oder bekannt geworden sind. Dazu gehören neben Geschäfts- und Dienstgeheimnissen auch schutzwürdige persönliche Verhältnisse der Vorgesetzten und Arbeitnehmer.

A fühlt sich ungerecht behandelt, zumal andere Leute, wenn diese ebenso angestellt und nicht scheinselbständig wären vor ihm hätte gehen müssen. A könnte stapelweise Beweise vorlegen, welche die Scheinselbständigkeit von z.B. C beweist. z.B. Weisungsgebundenheit, Anwesenheitspflicht, Urlaubsvertretung, Eingliederung in den Geschäftsbetrieb, Visitenkarten vom Unternehmen mit dem Namen und Posten von C.

Kann A seinen Arbeitgeber beim Zoll anzeigen, ohne dass er rechtliche Konsequenzen aus der Anzeige zu befürchten hat? Beispielsweise Rückzahlung der Abfindung, oder Klage, wegen verraten von Geschäftsgeheimnissen?

Welche Strafe würde dem Arbeitgeber drohen und welche C, wenn wir mal davon ausgehen würden, dass C bereits seit knapp 10 Jahren als Scheinselbständiger für den Arbeitgeber tätig ist und nachgewiesen wird, dass der Arbeitgeber diese Form der Beschäftigung bewusst gewählt hat um Steuern zu sparen?
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Tibor
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Re: [ArbR] vorsätzliche Scheinselbständigkeit

Beitrag von Tibor »

Ein gaaaaaanz fiktiver Fall, natürlich!

Hier gibt es keine Rechtsberatung. Geschlossen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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