Hallo zusammen,
kennt sich zufällig jemand mit dem Rechtsgebiet der Contracting-Verträge, genauer gesagt dem Fullcontracting.
HIer hat der Contractor meines Wissens einen Rahmenvertrag über die Wärmeerzeugungsanlage mit dem Eigentümer und schließt mit den Mietern separate Wärmelieferverträge ab.
Meine Frage ist nun: Was ist die rechtliche Folge, wenn der Vertrag mit dem Contractor außerordentlich gekündigt wird (zum Beispiel weil Zahlungspflichten nicht erfüllt wurden). Kann der Contractor die Wärmeanlage gemäß §985 ausbauen? Das hätte aber zur Folge, dass die Wärmelieferungsverträge mit den Mietern nicht mehr erfüllt werden können. Anderseits muss der Contractor doch die Möglichkeit haben, seine Eigentum wieder zurückzuholen.
Falls sich hier jemand auskennt und Licht ins Dunkel bringen kann, wäre ich sehr dankbar.
Frage zum Contracting-Vertrag
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Re: Frage zum Contracting-Vertrag
Hallo,
ich schlage mich derzeit auch mit Wärmelieferungsverträgen umher. In vielen Varianten. Ich kenne die Konstellation insbesondere, wenn der Bauträger mit dem Contractor einen Vertrag abschließt. Beliebt hierbei, in den not. Kaufverträgen der Erwerber ist nur ein pauschaler Verweis auf § 315 BGB.
In Deinem Fall war sicher vertraglich vereinbart, dass die Anlage im Eigentum des Lieferanten bleibt.
ich schlage mich derzeit auch mit Wärmelieferungsverträgen umher. In vielen Varianten. Ich kenne die Konstellation insbesondere, wenn der Bauträger mit dem Contractor einen Vertrag abschließt. Beliebt hierbei, in den not. Kaufverträgen der Erwerber ist nur ein pauschaler Verweis auf § 315 BGB.
In Deinem Fall war sicher vertraglich vereinbart, dass die Anlage im Eigentum des Lieferanten bleibt.
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