Hallo,
ich grüble gerade über eine Kostenentscheidung beim Arbeitsgericht bei teilweiser Klagerücknahme. Wenn zunächst 15.000 Euro eingeklagt werden, die Klage in Höhe von 5000 Euro zurückgenommen und über 10.000 Euro entschieden wird, wie lautet dann die Kostenentscheidung und worüber ergeht diese? Für den gemäß § 61 Abs. 1 ArbGG im Urteil festzusetzenden Streitwert ist ja nur der Wert zu berücksichtigen, über den noch eine Entscheidung ergeht, also hier im Beispiel 10.000 Euro. Aber ist nur dieser Wert dann auch für die Kostenentscheidung zugrunde zu legen?
[ArbR] Kostenentscheidung nach teilweiser Klagerücknahme
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Re: [ArbR] Kostenentscheidung nach teilweiser Klagerücknahme
§ 40 GKG?
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Re: [ArbR] Kostenentscheidung nach teilweiser Klagerücknahme
Danke! Wobei dies ja beim Arbeitsgericht gerade anders ist. Eine teilweise Klagerücknahme führt dazu, dass sich der Streitwert reduziert, der dann im Urteil festgesetzt wird. Meine Frage bezog sich aber auf die Kostenentscheidung. Ist hier wegen des Grundsatzes der Einheit der Kostenentscheidung auch über die Kosten des zurückgenommenen Teils zu entscheiden?