Gesellschaftsrechtsfrage
Moderator: Verwaltung
- Effi
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5278
- Registriert: Sonntag 18. Juni 2006, 19:12
- Ausbildungslevel: RA
Gesellschaftsrechtsfrage
GmbH & Co. KG: Kann ein Gesellschafter der Komplementär-GmbH gleichzeitig Kommanditist der KG sein?
I want to believe.
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16446
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Gesellschaftsrechtsfrage
Dein Ernst?
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
- Effi
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5278
- Registriert: Sonntag 18. Juni 2006, 19:12
- Ausbildungslevel: RA
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16446
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Gesellschaftsrechtsfrage
Was sollte denn dagegen sprechen? Es ist sogar üblich, dass die KG selbst Gesellschafterin ihrer Komplementärin ist.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
- Effi
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5278
- Registriert: Sonntag 18. Juni 2006, 19:12
- Ausbildungslevel: RA
Re: Gesellschaftsrechtsfrage
Wollte nur sicher gehen, dass für diese Konstellation der Beschluss vom Thüringer OLG von 2011 nicht einschlägig ist http://www.hannover.ihk.de/index.php?id=22432 (Verwaister Link automatisch entfernt) ..deswegen die "dumme" Ausgangsfrage.
Wenns so klar ist, um so besser, sonst hätte es mir meine gesamten Verträge verrissen.
Wenns so klar ist, um so besser, sonst hätte es mir meine gesamten Verträge verrissen.
I want to believe.
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16446
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Gesellschaftsrechtsfrage
Naja, das wäre im OLG Fall ja auch eine "Ein-Mann-Personengesellschaft". Deren Gründung ist bereits nicht möglich und bei späterer Übertragung bspw des einzigen Kommanditanteils von einem Kommanditisten auf die Komplementär-GmbH kommt es zur Anwachsung auf die GmbH.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
- Effi
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5278
- Registriert: Sonntag 18. Juni 2006, 19:12
- Ausbildungslevel: RA
Re: Gesellschaftsrechtsfrage
So ist es.
Wenn wir einer Meinung sind, ist alles gut. Danke dir!
Wenn wir einer Meinung sind, ist alles gut. Danke dir!
I want to believe.
-
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5042
- Registriert: Freitag 6. August 2010, 23:30
Re: Gesellschaftsrechtsfrage
Sonst würden Gleichlaufklauseln auch wenig Sinn ergeben Die von dir angesproche Konstellation dürfte bei der absoluten Mehrheit aller GmbH & Co. KGs zum Einsatz kommen.
Re: Gesellschaftsrechtsfrage
Ich bin eher Gesellschaftsrechts-Laie, aber ist das nicht der Regelfall?
Es ist ja sogar eine "Ein-Mann-GmbH & Co. KG" denkbar: X gründet alleine eine GmbH und gründet anschließend mit sich selbst (persönlich) als Kommanditist und der GmbH als Komplementär eine KG.
Es ist ja sogar eine "Ein-Mann-GmbH & Co. KG" denkbar: X gründet alleine eine GmbH und gründet anschließend mit sich selbst (persönlich) als Kommanditist und der GmbH als Komplementär eine KG.
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16446
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Gesellschaftsrechtsfrage
Ja.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."