Wahlrecht: Hinweise auf Parteien im Wahlbüro auf Schultafel?

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Gelöschter Nutzer

Wahlrecht: Hinweise auf Parteien im Wahlbüro auf Schultafel?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Huhu,

mal angenommen, es wird in einer Schule gewählt. Am Wahltag findet man dann auf der Tafel (nicht auf- oder zuklappbar) einen Anschrieb mit positiven und negativen Aspekten einiger Parteien. Weiterhin noch der Hinweis: "WICHTIG: Anschrieb bitte nicht entfernen, wird Montag in 2. Stunde benötigt und weiterbearbeitet. Wichtig für die Note (Gruppenarbeit)!" Dem Anschein nach haben dort einige Parteien eher positive Stimmen, andere fast nur negative. Der Tafelanschrieb sieht nach Handschriften verschiedener Schüler aus.

Wäre das im Wahlbüro überhaupt erlaubt? Nun in den Gesetzen steht meist nur, das Wahlwerbung verboten ist. Direkte Werbung ist es eher nicht, da wohl im Unterricht Parteien oder so behandelt werden. Allerdings könnte ja das doch ggf. einen gewissen Einfluss nehmen. Bei diesem Klassenraum handelt es sich zudem um den einzig behindertengerechten Raum in dem Gebäude.

Also dürfte der Schüleranschrieb bestehen bleiben, oder müsste er beseitigt werden? Wie sollte man vorgehen. Die Aufgabe der Schüler trotz des Hinweis einfach wegwischen? (Die wussten ja vll. gar nicht, dass ihr Klassenraum als Wahlraum genutzt wird).
Parabellum
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Re: Wahlrecht: Hinweise auf Parteien im Wahlbüro auf Schulta

Beitrag von Parabellum »

nair01 hat geschrieben: Nun in den Gesetzen steht meist nur, das Wahlwerbung verboten ist.
Was steht denn dazu genau, und wo?
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
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Ara
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Re: Wahlrecht: Hinweise auf Parteien im Wahlbüro auf Schulta

Beitrag von Ara »

Man kann eine Tafel übrigens auch verhängen...
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Gelöschter Nutzer

Re: Wahlrecht: Hinweise auf Parteien im Wahlbüro auf Schulta

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

So, ich bin Lehramtsstudent und gebe Nachhilfe, auch wenn eigtl. für Französisch + Englisch ... Ein Nachhilfeschüler, mit dem ich schon mal zusammen im Wahlbüro saß, hatte mich das gefragt. Er wusste oder dachte somit wohl, dass ich mich evtl. mit Wahlen etwas auskenne. Nun, ich finde, so uninteressant ist die Frage nicht. Daher wollte ich hier mal fragen ...

Bzgl. Gesetz: So wurde es jedenfalls in den durchzulesenden Wahlunterlagen behauptet, dass Werbung verboten sei (mit Hinweis auf Gesetz in Klammern). Kann es sein, dass es in NRW solche Regelungen gibt oder gab?



@Ara: Zudecken: Wäre wohl die möglichkeit. Aber schwierig, wenn die Kreidetafel, wie in dem Raum direkt in die Wand integriert ist. Ein Laken, das groß genug ist, wird man wohl nicht dabei haben. Oder würde es ggf. reichen, verschiebbare Ständer (Pinnwand auf Stellfüßen) davorzustellen? Würde das eurer Meinung nach ausreichen (kleine Lücke würde bestehen bleiben)?


PS: Es war keine Hausaufgabe von ihm. Er fragte mich dann: "Weißt du, was überhaupt pasieren würde, wenn Vor- und Nachteile von Parteien auf der Tafel bei uns im Klassenraum stehen und übers Wochenende der Raum als Wahlraum benutzt wird. Würden die dann weggewischt? Könnte ja sein, dass man die Notizen für eine Gruppenarbeit noch in der folgenden Stunde braucht."

(Sein Klassenraum war tatsächlich mal Wahlbüro ... Er war damals sehr überrascht, dass genau sein Klassenraum zum Wahlbüro wurde).
Kasimir
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Re: Wahlrecht: Hinweise auf Parteien im Wahlbüro auf Schulta

Beitrag von Kasimir »

nair01 hat geschrieben:So, ich bin Lehramtsstudent und gebe Nachhilfe, auch wenn eigtl. für Französisch + Englisch ... Ein Nachhilfeschüler, mit dem ich schon mal zusammen im Wahlbüro saß, hatte mich das gefragt. Er wusste oder dachte somit wohl, dass ich mich evtl. mit Wahlen etwas auskenne. Nun, ich finde, so uninteressant ist die Frage nicht. Daher wollte ich hier mal fragen ...

Bzgl. Gesetz: So wurde es jedenfalls in den durchzulesenden Wahlunterlagen behauptet, dass Werbung verboten sei (mit Hinweis auf Gesetz in Klammern). Kann es sein, dass es in NRW solche Regelungen gibt oder gab?



@Ara: Zudecken: Wäre wohl die möglichkeit. Aber schwierig, wenn die Kreidetafel, wie in dem Raum direkt in die Wand integriert ist. Ein Laken, das groß genug ist, wird man wohl nicht dabei haben. Oder würde es ggf. reichen, verschiebbare Ständer (Pinnwand auf Stellfüßen) davorzustellen? Würde das eurer Meinung nach ausreichen (kleine Lücke würde bestehen bleiben)?


PS: Es war keine Hausaufgabe von ihm. Er fragte mich dann: "Weißt du, was überhaupt pasieren würde, wenn Vor- und Nachteile von Parteien auf der Tafel bei uns im Klassenraum stehen und übers Wochenende der Raum als Wahlraum benutzt wird. Würden die dann weggewischt? Könnte ja sein, dass man die Notizen für eine Gruppenarbeit noch in der folgenden Stunde braucht."

(Sein Klassenraum war tatsächlich mal Wahlbüro ... Er war damals sehr überrascht, dass genau sein Klassenraum zum Wahlbüro wurde).
Ich möchte lösen: Tafelbild abfotografieren und vor der nächsten Stunde wieder ankreiden.

Und lieber Lehrer: Versuche niemals Juristen zu veralbern, indem du eine abstrakte Situation vorgaukelst und dann mit erstaunlich konkreten Vorschlägen ankommst ("Ständer (Pinnwand auf Stellfüßen"). Und bei der Geschichte von dem neugierigen Nachhilfeschüler würde Pinocchio eine riesige Nase wachsen.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
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