Hallo,
kennt Ihr gute Literatur zum Thema Nacherbschaft? Insbesondere wie und unter welchen Voraussetzungen man das Anwartschaftsrecht der Nacherbschaft auf den Vorerben übertragen kann (unbenannte Nacherben / benannte Nacherben) . Gerne auch mit Praxisbezug hinsichtlich der Löschung des Nacherbenvermerks im Grundbuch. Im Endeffekt würde ich gerne wissen, wie man eine Nacherbschaft vor Anfall der Nacherbschaft aus der Welt schaffen kann.
Weiter möchte ich nichts in Detail gehen, um nicht in Konflikt mit den Forenregeln zu geraten. Mir ist auch klar, dass das ohne Notar nicht gehen wird und ohne Rechtsbeistand werde ich sowieso nichts unternehmen. Einen Termin bei einem guten Fachanwalt, den ich auch persönlich kenne, wird die Woche noch gemacht. Ich möchte mich nur gerne vorher mal selbst etwas einlesen, dass ich so ungefähr weiss was da auf mich/uns zukommen wird.
[ErbR] Literatur Nacherbschaft
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[ErbR] Literatur Nacherbschaft
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Re: [ErbR] Literatur Nacherbschaft
Schöner/Stöber für die relevanten Fragen mit Blick aufs Grundbuch.
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Re: [ErbR] Literatur Nacherbschaft
Danke! Werde ich mir die Woche mal zu Gemüte führen
PS: Welchen Kommentar würde denn der passionierte Erbrechtler zu Rate ziehen? Den Burandt/Rojahn, oder was gibts da sonst noch?
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Re: [ErbR] Literatur Nacherbschaft
Hallo,
ich bin leider noch nicht dazu gekommen mich in die Thematik einzulesen. Aber ich hätte vorab noch eine Frage (ich hoffe das fällt nicht unter Rechtsberatung, wenn doch bitte kurzer Hinweis, dann lösch ich es wieder)
Für mein Vorhaben brauche ich ja zwingend einen Notar. Wäre es da nicht sinnvoll direkt einen Notar mit der Thematik zu befassen? Der Notar beurkundet ja nicht nur, sondern setzt die entsprechenden Verträge ja auch direkt auf. Mein Idee wäre es jetzt erst einmal alleine zum Notar zu gehen mit den entsprechenden Unterlagen. Der könnte dann alles vorbereiten und macht in einem zweiten Termin mit den Beteiligten die notwendigen Verträge. Sollte sich das Grundbuchamt dann querstellen, könnte ich ja immer noch einen Anwalt mit der Sache befassen. Ich würde mir somit den Gang zum Rechtsanwalt sparen, was ja auch wieder Kosten verursacht ( Kosten sind schon mehr als genug da und es drohen noch weitere).
Was haltet Ihr von dem Vorgehen? Wäre das generell möglich und empfehlenswert, oder will der Notar schon die fertigen Verträge, die ich vom RA aufsetzen lassen und beurkundet diese dann nach Aufklärung? Kann ich den Notar eigentlich frei wählen, oder muss das Notariat an meinem Wohnort, bzw. einem Wohnort der Beteiligten sein?
ich bin leider noch nicht dazu gekommen mich in die Thematik einzulesen. Aber ich hätte vorab noch eine Frage (ich hoffe das fällt nicht unter Rechtsberatung, wenn doch bitte kurzer Hinweis, dann lösch ich es wieder)
Für mein Vorhaben brauche ich ja zwingend einen Notar. Wäre es da nicht sinnvoll direkt einen Notar mit der Thematik zu befassen? Der Notar beurkundet ja nicht nur, sondern setzt die entsprechenden Verträge ja auch direkt auf. Mein Idee wäre es jetzt erst einmal alleine zum Notar zu gehen mit den entsprechenden Unterlagen. Der könnte dann alles vorbereiten und macht in einem zweiten Termin mit den Beteiligten die notwendigen Verträge. Sollte sich das Grundbuchamt dann querstellen, könnte ich ja immer noch einen Anwalt mit der Sache befassen. Ich würde mir somit den Gang zum Rechtsanwalt sparen, was ja auch wieder Kosten verursacht ( Kosten sind schon mehr als genug da und es drohen noch weitere).
Was haltet Ihr von dem Vorgehen? Wäre das generell möglich und empfehlenswert, oder will der Notar schon die fertigen Verträge, die ich vom RA aufsetzen lassen und beurkundet diese dann nach Aufklärung? Kann ich den Notar eigentlich frei wählen, oder muss das Notariat an meinem Wohnort, bzw. einem Wohnort der Beteiligten sein?
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Re: [ErbR] Literatur Nacherbschaft
Du kannst den Notar frei wählen; wenn es ohnehin zur Beurkundung kommt entstehen keine Zusatzkosten. Der Notar berät auch vorab und entwirft den Vertrag. Wenn sich alle einig sind und es nur um die Umsetzung geht, ist ein Anwalt überflüssig.
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Re: [ErbR] Literatur Nacherbschaft
Danke!
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