Guten Tag,
ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen. Ich habe ein paar Fragen zur Keck-Formel im Bezug auf die Warenverkehrsfreiheit innerhalb der EU.
Folgende Keck-Kriterien habe ich mir in der Vorlesung notiert:
- Verkaufsmodalität
- rechtlich unterschiedslose Regelung
- Absatz inländischer und ausländischer Waren tatsächlich in gleichem Maße berührt?
Frage 1: Könnte mir jemand ein Beispiel für eine Verkaufsmodalität geben? Ich habe im Internet zwar Definitionen gefunden, aber so richtig geholfen haben sie mir leider nicht.
Frage 2: Was genau versteht man unter eine rechtlich unterschiedslosen Regelung? Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es darum, dass kein Verkäufer aufgrund seiner Herkunft diskriminiert wird (Oder aufgrund der Herkunft seiner verkauften Waren? ), ist das korrekt?
Frage 3: Müssen alle drei Kriterien erfüllt sein um ein Eingriffsverbot gem. Art 34 AEUV vorliegen zu haben?
Ich bin für jede einzelne Antwort sehr dankbar. Ihr würdet mir unheimlich helfen!
Danke
Liebe Grüße
Lurchi!
[Europarecht]Keck-Formel
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Re: Europarecht Keck-Formel
Was hat das mit Bewerbung, Berufseinstieg, Weiterbildung zu tun?
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Re: Europarecht Keck-Formel
Verschoben, Danke für den Hinweis.Strich hat geschrieben:Was hat das mit Bewerbung, Berufseinstieg, Weiterbildung zu tun?
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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Re: [Europarecht]Keck-Formel
Frage 1: Zum Beispiel Regelungen über den Ladenschluss.Lurchi hat geschrieben:Guten Tag,
ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen. Ich habe ein paar Fragen zur Keck-Formel im Bezug auf die Warenverkehrsfreiheit innerhalb der EU.
Folgende Keck-Kriterien habe ich mir in der Vorlesung notiert:
- Verkaufsmodalität
- rechtlich unterschiedslose Regelung
- Absatz inländischer und ausländischer Waren tatsächlich in gleichem Maße berührt?
Frage 1: Könnte mir jemand ein Beispiel für eine Verkaufsmodalität geben? Ich habe im Internet zwar Definitionen gefunden, aber so richtig geholfen haben sie mir leider nicht.
Frage 2: Was genau versteht man unter eine rechtlich unterschiedslosen Regelung? Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es darum, dass kein Verkäufer aufgrund seiner Herkunft diskriminiert wird (Oder aufgrund der Herkunft seiner verkauften Waren? ), ist das korrekt?
Frage 3: Müssen alle drei Kriterien erfüllt sein um ein Eingriffsverbot gem. Art 34 AEUV vorliegen zu haben?
Ich bin für jede einzelne Antwort sehr dankbar. Ihr würdet mir unheimlich helfen!
Danke
Liebe Grüße
Lurchi!
Frage 2: Die Regelung darf Wirtschaftsteilnehmer nicht nach ihrer Herkunft diskriminieren, sondern muss für alle gelten. Das ist richtig. Es darf aber auch nicht normiert werden, dass Waren aus dem EU-Ausland schlechter gestellt werden als Waren aus dem Inland, indem auf sie zum Beispiel ausdrücklich eine besondere Abgabe zu zahlen ist. Häufig wird in diesem Zusammenhang davon gesprochen, dass die Regelung inländische Waren und Waren aus dem EU rechtlich wie tatsächlich gleichermaßen betreffen muss.
Frage 3: Der EuGH hat den Begriff der "Maßnahmen gleicher Wirkung" durch seine Rspr. sehr weit ausgedehnt ("Dassonville"). Die "Keck-Formel" dient dazu, ihn wieder einzugrenzen. Falls die genannten Voraussetzungen vorliegen (bloße Verkaufsmodalität, die rechtlich unterschiedslos gilt und auch in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht Waren aus dem Inland wie dem EU-Ausland gleichermaßen betrifft), liegt keine "Maßnahme gleicher Wirkung" i.S.d. Art. 34 AEUV vor. Das bedeutet, dass entsprechende Regelungen keiner Rechtfertigung bedürfen, weil bereits kein (rechtfertigungsbedürtiger) Eingriff in die Warenverkehrsfreiheit vorliegt.
"Honey, I forgot to duck."