[InsO] Verjährung gem. § 146 InsO

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Abschreiber
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[InsO] Verjährung gem. § 146 InsO

Beitrag von Abschreiber »

Ich bin wahrlich kein Insolvenzrechtler, deswegen eine rasche Frage an Kundige in der InsO:

Gem. § 146 InsO verjährt der Anfechtungsanspruch innerhalb der Regelfristen. Was heißt das nun genau - betrifft das die Verjährung der Möglichkeit der Insolvenzanfechtung generell oder die gerichtliche Geltendmachung des Insolvenzanspruchs?

Oder konkreter: Der Insolvenzverwalter ficht am 25.12.2015 ein Geschäft an und fordert Rückzahlung. Die Frist gem. § 146 InsO läuft zum 31.12.2015 aus. In 2016 erhebt er dann Klage wegen Insolvenzanfechtung.

Ich stehe gerade auf dem Schlauch. Wird durch die Insolvenzanfechtung und das insofern entstandene Rückgewährschuldverhältnis nicht eine eigenständige Verjährungsfrist eben dieser Rückgewähr in Gang gesetzt?
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen.
Die Kenntnis aber häufig.
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Torquemada
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Re: [InsO] Verjährung gem. § 146 InsO

Beitrag von Torquemada »

Der anfechtungsrechtliche Rückgewähranspruch nach § 143 I InsO entsteht ipso iure spätestens im Moment der Verfahrenseröffnung.

Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf der letzten Sekunde desjenigen Jahres, in dem die die Anfechtung begründenden Tatsachen dem Insolvenzverwalter zur Kenntnis gelangt bzw. nur aufgrund grober Sorgfaltspflichtverletzung verborgen geblieben sind.

Für beides ist bedeutungslos, ob und wann der Insolvenzverwalter "anficht" (i.S.v. "die Anfechtung erklärt/geltend macht").
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