Hallo,
ich hätte eine Frage bezüglich der Berechnung der Höhe des Urlaubsanspruchs bei Wechsel des Arbeitgebers innerhalb eines Kalenderjahres. Das kann ja durchaus examensrelevant sein:
Arbeitnehmer A war bis 30.04.2016 bei Arbeitgeber B beschäftigt. A hatte dort für 2016 einen Urlaubsanspruch von 25 Urlaubstagen (nicht Werktage). Bis 30.04.2016 wurden ihm 8 Urlaubstage in natura gewährt. Am 10.05.2016 tritt Arbeitnehmer A eine neue Stelle bei Arbeitgeber C an. Im Vertrag wird ein jährlicher Urlaubsanspruch von 29 Urlaubstagen vereinbart.
Wie viele Urlaubstage stehen Arbeitnehmer A nun bei seinem neuen Arbeitgeber für 2016 unter Berücksichtigung von § 6 BUrlG zu?
[ArbR] Urlaubsanspruch bei Wechsel des ArbG, § 6 BUrlG
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- Tibor
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Re: [ArbR] Urlaubsanspruch bei Wechsel des ArbG, § 6 BUrlG
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