[ArbR] Urlaubsanspruch bei Wechsel des ArbG, § 6 BUrlG

ArbeitsR, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Grundlagenfächer, InternetR, Steuer- und SteuerstrafR, Wirtschafts- und WettbewerbsR sowie sonstige Nebengebiete

Moderator: Verwaltung

Antworten
miniknallerbse
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 13
Registriert: Sonntag 10. Januar 2010, 13:00

[ArbR] Urlaubsanspruch bei Wechsel des ArbG, § 6 BUrlG

Beitrag von miniknallerbse »

Hallo,

ich hätte eine Frage bezüglich der Berechnung der Höhe des Urlaubsanspruchs bei Wechsel des Arbeitgebers innerhalb eines Kalenderjahres. Das kann ja durchaus examensrelevant sein:

Arbeitnehmer A war bis 30.04.2016 bei Arbeitgeber B beschäftigt. A hatte dort für 2016 einen Urlaubsanspruch von 25 Urlaubstagen (nicht Werktage). Bis 30.04.2016 wurden ihm 8 Urlaubstage in natura gewährt. Am 10.05.2016 tritt Arbeitnehmer A eine neue Stelle bei Arbeitgeber C an. Im Vertrag wird ein jährlicher Urlaubsanspruch von 29 Urlaubstagen vereinbart.

Wie viele Urlaubstage stehen Arbeitnehmer A nun bei seinem neuen Arbeitgeber für 2016 unter Berücksichtigung von § 6 BUrlG zu?
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16441
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: [ArbR] Urlaubsanspruch bei Wechsel des ArbG, § 6 BUrlG

Beitrag von Tibor »

"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Antworten