Anspruch aus MiLoG
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Anspruch aus MiLoG
Junker prüft in seinem Grundkurs zum Arbeitsrecht beim Anspruch auf Mindestlohn aus §§ 1 I, II, 20 MiLoG unter "Entstehungsvoraussetzungen", ob der Arbeitnehmer im jeweiligen Kalendermonat weniger Lohn erhalten hat, als ihm nach dem MiLoG für die geleisteten Arbeitsstunden zustünde. Das hat mich aufbautechnisch etwas verwundert: ist nicht gerade der Witz des MiLoG, dass jeder Arbeitnehmer zusätzlich diesen gesetzlichen Anspruch hat, auch wenn er mehr als den Mindestlohn verdient? Deswegen prüfe ich in einem Gutachten doch stets noch den Entgeltanspruch aus dem MiLoG. Ob der Arbeitnehmer im Schnitt tatsächlich über 8,50€ / Stunde verdient hat, ist für mich die Frage, ob der Anspruch nach § 362 BGB erloschen ist.
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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Re: Anspruch aus MiLoG
Geht man rein vom Gesetz aus, scheint mir dein Aufbau naheliegender. Andererseits ist die Konkurrenz beider Anspruchsgrundlagen natürlich schon befremdlich und wird auch nicht konsequent durchgehalten (vgl. § 1 III MiLoG).
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