Servus!
Hypothetischer Fall:
Student X hält einen Vortrag (keine Verteidigung) zu seiner Studienarbeit.
Dieser Vortrag kann nicht Bewertet werden. Denn eine Bewertung sieht die Prüfungsordnung nicht vor.
Student X bereitet sich nicht wirklich vor *grins*, stellt sich ans Rednerpult und redet eine halbe Stunde
über seine Arbeit. Dann kommen Nachfragen vom Professor und da der Student keinen Plan von nix hat,
kann er diese Fragen nicht beantworten.
Der Professor stellt später schriftlich einen Antrag beim Prüfungsamt auf Anerkennung eines
Täuschungsversuchs / Bewertung mit 0 Punkten begründet durch die Annahme, die Arbeit sei von einem
Ghostwriter verfasst wurden. Der Prof. begründet das damit, dass der Student keinen Plan von Nix hatte.
Für einen Ghostwriter gibt es jedoch keine Beweise, denn die Arbeit stammt tatsächlich von dem Studenten.
Das Bauchgefühl des Studenten sagt: Hier ist keine Beweislastumkehr ersichtlich,
die Angelegenheit wird sich erledigen, sobald er nochmals auf die Eigenständigkeitserklärung
verweist.
Vorschläge? Andere Ansichten? Jemandem schonmal sowas passiert?
HINWEIS: Hypothetische Frage ohne den Wunsch nach Rechtsberatung!
- Jacob -
ES REICHT. NOCH EIN VERSUCH UND DER ACCOUNT WIRD GESPERRT!
[PrüR] Universität Vorwurf Ghostwriter Beweislast
Moderator: Verwaltung